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Dienstbefreiungen bei einer Lehrprobe im dritten Fach
Am Tag einer Prüfungslehrprobe sind die betroffenen Referendare von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit. Für den Fall, dass im Lehrprobenzeitraum noch Seminarsitzungen stattfinden, sind nach einer landesweit ausgesprochenen Regelung der Seminarleiter alle Referendare im Rahmen des sogenannten Drei-Tages-Zeitraumes von allen Seminarveranstaltungen befreit. Das heißt: Wer am Dienstag eine Lehrprobe hat, erfährt am Freitag der Vorwoche davon. Ab diesem Zeitpunkt ist die betreffende Person von dem Seminarbesuch befreit - einschließlich des Tages der Kommissionslehrprobe.
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/befreiung_lp_3.fach.1445794331.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/25 17:32 von stober