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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:gruppengroessen

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 ==== Kritische Gruppengrößen am Schuljahresbeginn bzw. im Vorfeld des Prüfungszeitraums ==== ==== Kritische Gruppengrößen am Schuljahresbeginn bzw. im Vorfeld des Prüfungszeitraums ====
 Wenn die Mindestgruppengröße unterschritten wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), ist zu prüfen, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung (eigenständiger Lehrauftrag) erforderlich macht. Dabei gilt z. B. eine Unterschreitung der Klassen- bzw. Gruppenmindestgröße um zwei Schüler als gerade noch hinnehmbar (ausgenommen Sport: Mindestzahl 12). Jedoch machen schon vor Beginn der Prüfungslehrprobenphase z.B. lediglich 9 Schüler in einer 10. Klasse (Sollstärke: 12) eine Abstimmung zwischen Schulleitung und Landeslehrerprüfungsamt erforderlich, damit eine andere größere Klasse zur Prüfung zugewiesen werden kann, die vorübergehend selbstständig unterrichtet wird. Die Schulleitung kann dem LLPA auch mitteilen, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine größere Klasse nicht zur Verfügung steht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch „Leihschüler” aus Parallelklassen nur für die Prüfungslehrprobe ist nicht zulässig! Die Gruppengröße des zugewiesenen Lehrauftrags im Fach Sport sollte zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße liegen, sonst müsste vielleicht aufgrund von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagt werden. Wenn die Mindestgruppengröße unterschritten wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), ist zu prüfen, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung (eigenständiger Lehrauftrag) erforderlich macht. Dabei gilt z. B. eine Unterschreitung der Klassen- bzw. Gruppenmindestgröße um zwei Schüler als gerade noch hinnehmbar (ausgenommen Sport: Mindestzahl 12). Jedoch machen schon vor Beginn der Prüfungslehrprobenphase z.B. lediglich 9 Schüler in einer 10. Klasse (Sollstärke: 12) eine Abstimmung zwischen Schulleitung und Landeslehrerprüfungsamt erforderlich, damit eine andere größere Klasse zur Prüfung zugewiesen werden kann, die vorübergehend selbstständig unterrichtet wird. Die Schulleitung kann dem LLPA auch mitteilen, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine größere Klasse nicht zur Verfügung steht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch „Leihschüler” aus Parallelklassen nur für die Prüfungslehrprobe ist nicht zulässig! Die Gruppengröße des zugewiesenen Lehrauftrags im Fach Sport sollte zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße liegen, sonst müsste vielleicht aufgrund von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagt werden.
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 ==== Kritische Gruppengrößen am Tag der Lehrprobe ==== ==== Kritische Gruppengrößen am Tag der Lehrprobe ====
-Wird die Mindestgruppengröße in der Lehrprobenstunde deutlich unterschritten (etwa durch Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] neu angesetzt werden muss. Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen müssen in einer [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrprobe]] mindestens zwölf Schüler aktiv mitwirken. +Wird die Mindestgruppengröße in der Lehrprobenstunde deutlich unterschritten (etwa durch Krankheit), entscheidet der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:pruefungskommission|Vorsitzende]], ob die [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] neu angesetzt werden muss. Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen müssen in einer [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrprobe]] mindestens zwölf Schüler aktiv mitwirken. 
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 ==== Richtlinien des Landeslehrerprüfungsamts zur Mindestgruppengröße ==== ==== Richtlinien des Landeslehrerprüfungsamts zur Mindestgruppengröße ====
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   * Für Prüfungslehrproben in Klassen der Unter- und Mittelstufe muss die Mindestgröße einer Klasse bei Beginn des entsprechenden Lehrauftrages fünfzehn Schüler betragen. Das Landeslehrerprüfungsamt kann Ausnahmen gestatten.   * Für Prüfungslehrproben in Klassen der Unter- und Mittelstufe muss die Mindestgröße einer Klasse bei Beginn des entsprechenden Lehrauftrages fünfzehn Schüler betragen. Das Landeslehrerprüfungsamt kann Ausnahmen gestatten.
   * Für die Klasse 10 gilt, dass bei der Aufnahme des Lehrauftrages die Klasse aus mindestens zwölf Schülern besteht.    * Für die Klasse 10 gilt, dass bei der Aufnahme des Lehrauftrages die Klasse aus mindestens zwölf Schülern besteht. 
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   * Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Lehrproben des Studienreferendars in Klassen stattfinden, deren Schülerzahl an den genannten Untergrenzen liegen.    * Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Lehrproben des Studienreferendars in Klassen stattfinden, deren Schülerzahl an den genannten Untergrenzen liegen. 
   * Für die Lehrproben im Fach Sport hat das Landeslehrerprüfungsamt folgenden Rahmen festgesetzt: Grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas mit den anwesenden Schülern sinnvoll durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema neu angesetzt werden. Sie muss in jedem Fall neu angesetzt werden, wenn weniger als zwölf Schüler aktiv mitwirken. Es ist darauf zu achten, dass nicht beide Lehrproben des Studienreferendars in Gruppen stattfinden, deren Schülerzahl an der genannten Untergrenze liegt. Eine Unterrichtsgruppe für die Lehrprobe zu teilen, ist nicht zulässig. Auch die Vergrößerung einer zu kleinen Gruppe durch Schüler anderer Gruppen ist nicht statthaft. In den Klassen 5, 6 und  in der Kursstufe kann im Fach Sport koedukativ unterrichtet werden.    * Für die Lehrproben im Fach Sport hat das Landeslehrerprüfungsamt folgenden Rahmen festgesetzt: Grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas mit den anwesenden Schülern sinnvoll durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema neu angesetzt werden. Sie muss in jedem Fall neu angesetzt werden, wenn weniger als zwölf Schüler aktiv mitwirken. Es ist darauf zu achten, dass nicht beide Lehrproben des Studienreferendars in Gruppen stattfinden, deren Schülerzahl an der genannten Untergrenze liegt. Eine Unterrichtsgruppe für die Lehrprobe zu teilen, ist nicht zulässig. Auch die Vergrößerung einer zu kleinen Gruppe durch Schüler anderer Gruppen ist nicht statthaft. In den Klassen 5, 6 und  in der Kursstufe kann im Fach Sport koedukativ unterrichtet werden. 
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portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/gruppengroessen.1444853027.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/14 20:03 von reinmuth