portfolio:referendariat:erster_aa:start
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
portfolio:referendariat:erster_aa:start [2023/02/08 15:49] – [Umfang der Hospitation und Übungslehraufträge (Begleiteter Unterricht)] schumacher | portfolio:referendariat:erster_aa:start [2023/12/28 11:28] (aktuell) – [Zuhörerschaft bei mündlichen Abiturprüfungen] schumacher | ||
---|---|---|---|
Zeile 39: | Zeile 39: | ||
==== Zuhörerschaft bei mündlichen Abiturprüfungen ==== | ==== Zuhörerschaft bei mündlichen Abiturprüfungen ==== | ||
- | Ein Referendar kann vom Prüfungsvorsitzende zum Zuhören bei der Prüfung und Beratung zulassen, sofern der Prüfling das Einverständnis erteilt hat. Der Referendar hat die Möglichkeit, | + | Der Prüfungsvorsitzende |
Ab Abitur 2021 nach [[http:// | Ab Abitur 2021 nach [[http:// | ||
Bis einschließlich Abitur 2020 nach [[http:// | Bis einschließlich Abitur 2020 nach [[http:// |
portfolio/referendariat/erster_aa/start.1675871392.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/02/08 15:49 von schumacher