SeminarWiki K23

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Erster Ausbildungsabschnitt

Übungslehraufträge

Bis zu den Sommerferien unterrichten die Referendare noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung von einführenden Lehrkräften. Die einführenden Lehrkräfte sprechen die Unterrichtsplanung für den Übungslehrauftrag (begleiteter Unterricht) mit den Referendaren durch, sitzen während des Unterrichts in der Klasse, beobachten den Unterricht und besprechen ihn nach. Die einführenden Lehrkräfte sollten nach Beendigung des Übungslehrauftrags mit den Referendaren eine Abschlussbesprechung durchführen, in der gezielte Hinweise zur weiteren Entwicklung insbesondere der methodisch-didaktischen Kompetenz und des Lehrerverhaltens als Hilfestellung für die weitere Ausbildung gegeben werden.
Die Übungslehraufträge sollen die Rhythmisierung an der Ausbildungsschule (Einzel- / Doppelstunde) berücksichtigen. Der Umgang mit Doppelstunden bei Beratungsbesuchen und bei der Beurteilung der Unterrichstpraxis ist einheitlich geregelt.

Umfang der Hospitation und Übungslehraufträge (Begleiteter Unterricht)

Pro Woche werden 8-10 Stunden Unterricht (Übungslehrauftrag und Hospitationsstunden zusammen) erwartet (§13 (3) GymPO). Bei eigenem Unterricht von 6-8 Stunden sind also weitere 2-4 Stunden pro Woche zu hospitieren. Dies gilt für den gesamten ersten Ausbildungsabschnitt. Auch die Möglichkeit, andere Referendare des eigenen Faches zu besuchen und Feedback zu geben und zu erhalten, sollte genutzt werden. Mitte Februar sollte mit dem Übungslehrauftrag (begleitetem Unterricht) begonnen und der begleitete Unterricht auf durchschnittlich ca. 6-8 Stunden pro Woche gesteigert werden. Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsstunden muss im ersten Ausbildungsabschnitt, der mit dem Schuljahr endet, mindestens 60 betragen und sich angemessen auf die studierten Fächer, auf alle Schulstufen, auf denen das Fach unterrichtet wird, und auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen. In allen Schulstufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), in denen die studierten Fächer vertreten sind, müssen mindestens sieben Stunden pro Fach und pro Schulstufe unterrichtet werden. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Bei Problemen helfen Mentor, Schulleitung oder Seminarleitung.
Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann sowohl der Unter- wie der Mittelstufe zugerechnet werden.
An den G9-Modellschulen und an den Gemeinschaftsschulen bilden grundsätzlich die Klassen 5, 6 und 7 die Unterstufe, die Klassen 8, 9 und 10 die Mittelstufe und die Klassen 11, 12 und 13 die Oberstufe.
Übungslehraufträge sollten in der Regel bei einem zweistündigen Fach etwa 6-8, bei mehrstündigen Fächern etwa 9-14 Stunden Unterricht umfassen, abhängig von der Unterrichtseinheit. Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen auch innerhalb einer Einzelstunde möglich. Sie werden auf das Minimum von 60 Stunden angerechnet. Ein Übungslehrauftrag in einer Klasse sollte nicht länger als 5 Wochen dauern. Als Beleg für die Hospitation und die Übungslehraufträge dient der jeweilige Eintrag im Klassenbuch der betroffenen Klasse. Gleichzeitig sollten die Hospitation und die Übungslehraufträge im ersten Ausbildungsabschnitt für das persönliche Portfolio in das Formblatt "Unterricht im 1.AA" / Formblatt "Unterricht im 1.AA" eingetragen werden.

Unterrichtsbesuche

Jeder Ausbilder führt im ersten Ausbildungsabschnitt in der Regel zwei Unterrichtsbesuche durch (ein weiterer Besuch findet im zweiten Ausbildungsabschnitt statt). Der Ausbilder führt im Anschluss mit dem Referendar ein Beratungsgespräch. Die wichtigsten Ergebnisse des Gesprächs werden in schriftlicher Form festgehalten. Auf Wunsch kann auch der Pädagogik-Ausbilder einen Besuch durchführen, wobei der Beratungsschwerpunkt z.B. auf dem Lehrerverhalten, dem Umgang mit Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. liegt.
Ein gemeinsamer Besuch von Ausbilder und Schulleiter ist nicht möglich, da der Besuch des Schulleiters in die Schulleiterbeurteilung einfließt, der Besuch des Ausbilders jedoch zu Beratungszwecken erfolgt. Die beiden Ebenen Beratung und Beurteilung sollen nicht vermischt werden.
Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts wird ein Ausbildungsgespräch geführt.

Befreiung von Seminarveranstaltungen im ersten Ausbildungsabschnitt

Befreiungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Der Antrag auf Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt Beurlaubung / Befreiung / Formblatt Beurlaubung / Befreiung) wird schriftlich über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt. Nähere Informationen befinden sich auf der Seite Befreiung von Seminarveranstaltungen.

Leitperspektiventag

Der Leitperspektiventag findet im Juli im ersten Ausbildungsabschnitt statt.
In den Bildungsplänen 2016 sind Leitperspektiven verankert, die einerseits auf die Stärkung der Persönlichkeit, Teilhabe und Gemeinschaftsbildung (allgemeine Leitperspektiven) und andererseits auf konkrete Orientierung in der modernen Lebenswelt (themenspezifische Leitperspektiven) abzielen.
Die Referendarinnen und Referendare erfahren am Leitperspektiventag den fächerübergreifenden Charakter der Leitperspektiven und reflektieren ausgewählte Leitperspektiven im Austausch mit fachfremden Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit einer curricularen und fächerübergreifenden Einbettung der Leitperspektiven in die 8 (9) gymnasialen Schuljahre aufgezeigt. Mit dem Leitperspektiventag werden die fächerübergreifende Auseinandersetzung mit den Leitperspektiven und die Reflexion der eigenen Haltungen und Einstellungen ermöglicht. Das Angebot soll nachhaltig über das Aufgreifen der Leitperspektiven in den Fachsitzungen ergänzt werden.

Informationen zur Organisation des Leitperspektiventages sind kursspezifisch unter Kursinformationen zu finden.

Zuhörerschaft bei mündlichen Abiturprüfungen

Der Prüfungsvorsitzende kann einen Referendar zum Zuhören bei der Prüfung und Beratung zulassen, sofern der Prüfling das Einverständnis erteilt hat. Der Referendar hat die Möglichkeit, eine gesamte mündliche Abiturprüfung (Vorbereitungsphase, Prüfung, Beratung, Noteneröffnung) zu erleben.
Ab Abitur 2021 nach § 20 (4) Satz 4 AGVO. Bis einschließlich Abitur 2020 nach § 18 (2) NGVO.

Ausbildung an einer Gemeinschaftsschule

Ein Teil des Vorbereitungsdienstes kann auf freiwilliger Basis an einer Gemeinschaftsschule absolviert werden. Abhängig von den Kapazitäten an den Partner-Gemeinschaftsschulen unseres Seminars sind im ersten Ausbildungsabschnitt für einige Referendare Unterrichtshospitationen möglich (in der Regel eine Woche). Eine einwöchige Unterrichtshospitation an einer Gemeinschaftsschule kann mit maximal drei Stunden auf den Ausbildungsunterricht des ersten Ausbildungsabschnitts angerechnet werden.

Eventuelle Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts

Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts müssen Schule und Seminar feststellen, ob selbstständiger Unterricht übertragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der erste Ausbildungsabschnitt verlängert. Eine Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts kann notwendig werden, wenn der Ausbildungsstand noch Defizite aufweist, die es aufzuarbeiten gilt.

portfolio/referendariat/erster_aa/start.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/28 11:28 von schumacher