Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung |
portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start [2017/07/13 12:32] – reinmuth | portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start [2020/12/17 10:10] (aktuell) – schumacher |
---|
=====Unterrichtsbesuche der Ausbilder===== | =====Unterrichtsbesuche der Ausbilder===== |
| |
(vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) und (3) GymPO II]]) | (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) und (3) GymPO]]) |
| |
Im [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten]] und [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten]] Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrproben]] von jedem Ausbilder mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt, dabei sollen nach Möglichkeit alle Schulstufen abgedeckt und eine Klassenstufe nur einmal vorgestellt werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt muss in jedem Fach ein Beratungsbesuch in der Oberstufe erfolgen (Ausnahme Beifach).\\ | Im [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten]] und [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten]] Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Prüfungslehrproben]] von jedem Ausbilder mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt, dabei sollen nach Möglichkeit alle Schulstufen abgedeckt und eine Klassenstufe nur einmal vorgestellt werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt muss in jedem Fach ein Beratungsbesuch in der Oberstufe erfolgen (Ausnahme Beifach).\\ |
====Beratungsbesuch durch den Pädagogik-Ausbilder==== | ====Beratungsbesuch durch den Pädagogik-Ausbilder==== |
Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Ausbilder, der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche kann als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar in Absprache mit den Ausbildern. | Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Ausbilder, der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche kann als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar in Absprache mit den Ausbildern. |
| |
\\ | \\ |
====Doppelstunden==== | ====Doppelstunden==== |
Die Unterrichtsberatung der Ausbilder (Unterrichtsbesuche, Stundennachbesprechungen) berücksichtigt die konkreten Bedingungen an der Ausbildungsschule und den sachlich-fachlichen Kontext, in dem der Referendar unterrichtet. In allen Fächern können die jeweiligen Inhalte und methodischen Vorhaben es nahelegen, auch in einer Doppelstunde und nicht nur in Einzelstunden einen Beratungsbesuch anzusetzen. Mindestens ein Beratungsbesuch sollte in einer Doppelstunde (wenn an der Ausbildungsschule Doppelstunden in diesem Fach vorgesehen sind!) und ein Besuch in einer Einzelstunde durchgeführt werden. | Die Unterrichtsberatung der Ausbilder (Unterrichtsbesuche, Stundennachbesprechungen) berücksichtigt die konkreten Bedingungen an der Ausbildungsschule und den sachlich-fachlichen Kontext, in dem der Referendar unterrichtet. In allen Fächern können die jeweiligen Inhalte und methodischen Vorhaben es nahelegen, auch in einer Doppelstunde und nicht nur in Einzelstunden einen Beratungsbesuch anzusetzen. Mindestens ein Beratungsbesuch sollte in einer Doppelstunde (wenn an der Ausbildungsschule Doppelstunden in diesem Fach vorgesehen sind!) und ein Besuch in einer Einzelstunde durchgeführt werden. |
| |