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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:verlaengerung:start

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portfolio:referendariat:verlaengerung:start [2022/07/05 09:16] – [Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnittes] schumacherportfolio:referendariat:verlaengerung:start [2022/10/16 09:09] (aktuell) schumacher
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 <note instructors>[[portfolio:referendariat:verlaengerung_fl:start|Hinweise für Seminarausbilder]]</note> <note instructors>[[portfolio:referendariat:verlaengerung_fl:start|Hinweise für Seminarausbilder]]</note>
-===== Verlängerung (§ 10 (4) GymPO=====+===== Verlängerung nach § 10 (4) GymPO ===== 
 + 
 +==== Begründung der Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts ====
  
 Falls die Schulleitung und/oder das Seminar zu der Auffassung gelangen, dass noch kein selbstständiger Unterricht übertragen werden kann, wird der [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|erste Ausbildungsabschnitt]] verlängert.  Falls die Schulleitung und/oder das Seminar zu der Auffassung gelangen, dass noch kein selbstständiger Unterricht übertragen werden kann, wird der [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|erste Ausbildungsabschnitt]] verlängert. 
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 Die Schulleitung und / oder die Ausbilder / die Seminarleitung teilen dem Referendar etwa drei Wochen vor dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts mit, dass dem Regierungspräsidium ein entsprechender Vorschlag zugehen wird. Es findet eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Referendare über die Konsequenzen der Entscheidung für die Verlängerung statt. Das Regierungspräsidium sendet dem Referendar den Bescheid schriftlich zu.  Die Schulleitung und / oder die Ausbilder / die Seminarleitung teilen dem Referendar etwa drei Wochen vor dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts mit, dass dem Regierungspräsidium ein entsprechender Vorschlag zugehen wird. Es findet eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Referendare über die Konsequenzen der Entscheidung für die Verlängerung statt. Das Regierungspräsidium sendet dem Referendar den Bescheid schriftlich zu. 
  
-==== Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnittes ====+==== Organisation der Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnittes ==== 
 + 
 +=== Begleiteter Unterricht in der Verlängerungsphase ===
  
 In der Regel bleibt der Referendar an der bisherigen Schule. Er besucht wie bisher die Fachsitzungen. Eine [[portfolio:referendariat:bili:start|bilinguale Zusatzausbildung]] wird nicht fortgesetzt. Während der Verlängerung werden wie im 1. Ausbildungsabschnitt 8-10 Wochenstunden begleitet unterrichtet. In enger Abstimmung mit Mentor (Schule) und Tutor (Seminar) bzw. mit dem Ausbilder des verlängerten Faches kann eine Schwerpunktsetzung für den begleiteten Unterricht vorgenommen werden, so dass eine gezielte Weiterentwicklung ermöglicht wird. Auch bei einer Schwerpunktsetzung sollte die Breite der Ausbildung in beiden Fächern grundsätzlich erhalten bleiben. In der Regel bleibt der Referendar an der bisherigen Schule. Er besucht wie bisher die Fachsitzungen. Eine [[portfolio:referendariat:bili:start|bilinguale Zusatzausbildung]] wird nicht fortgesetzt. Während der Verlängerung werden wie im 1. Ausbildungsabschnitt 8-10 Wochenstunden begleitet unterrichtet. In enger Abstimmung mit Mentor (Schule) und Tutor (Seminar) bzw. mit dem Ausbilder des verlängerten Faches kann eine Schwerpunktsetzung für den begleiteten Unterricht vorgenommen werden, so dass eine gezielte Weiterentwicklung ermöglicht wird. Auch bei einer Schwerpunktsetzung sollte die Breite der Ausbildung in beiden Fächern grundsätzlich erhalten bleiben.
-Der reguläre Prüfungsplan (Vorbereitungsdienst ohne Verlängerung) verschiebt sich um etwa ein halbes Jahr und wird vom LLPA bekannt gegeben. Der Prüfungsplan und eine Übersicht für einen verlängerten Vorbereitungsdienst sind kursspezifisch unter [[portfolio:kursinfos:start|Kursinformationen]] einsehbar.+
  
 === Beratungsbesuche in der Verlängerungsphase === === Beratungsbesuche in der Verlängerungsphase ===
  
-Die Anforderungen während der Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts entsprechen grundsätzlich denen des regulären ersten Ausbildungsabschnitts; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Zahl der Hospitations- und Unterrichtsstunden an der Ausbildungsschule sowie der Zahl der Beratungsbesuche durch das Seminar. Das bedeutet, dass in der Verlängerungsphase – also im ersten Schulhalbjahr des neuen Schuljahres – in jedem Fach zwei beratende [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Unterrichtsbesuche]] mit schriftlichem Beratungsprotokoll durchgeführt werden. Wenn nach diesen Beratungsbesuchen noch Zweifel daran bestehen, ob nach der Verlängerung selbstständiger Unterricht erteilt werden kann, wird im entsprechenden Fach in der Regel ein weiterer Unterrichtsbesuch mit Beteiligung der Seminarleitung bzw. erweiterten Seminarleitung durchgeführt. Dieser ist dann vom Grundsatz her kein weiterer Beratungsbesuch, sondern ein „Entscheidungsbesuch“. Vor dem Unterrichtsbesuch („Entscheidungsbesuch“) findet in der Regel ein Gespräch der Seminarleitung mit dem Referendar statt, bei dem über alle Regelungen und möglichen Konsequenzen beraten wird.\\+Die Anforderungen während der Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts entsprechen grundsätzlich denen des regulären ersten Ausbildungsabschnitts; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Zahl der Hospitations- und Unterrichtsstunden an der Ausbildungsschule sowie der Zahl der Beratungsbesuche durch das Seminar. Das bedeutet, dass in der Verlängerungsphase – also im ersten Schulhalbjahr des neuen Schuljahres – in jedem Fach zwei beratende [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Unterrichtsbesuche]] mit schriftlichem Beratungsprotokoll durchgeführt werden. Wenn nach diesen Beratungsbesuchen noch Zweifel daran bestehen, ob nach der Verlängerung selbstständiger Unterricht erteilt werden kann, wird im entsprechenden Fach in der Regel ein weiterer Unterrichtsbesuch mit Beteiligung der Seminarleitung bzw. erweiterten Seminarleitung und der Schulleitung durchgeführt. Dieser ist dann vom Grundsatz her kein weiterer Beratungsbesuch, sondern ein „Entscheidungsbesuch“. Vor dem Unterrichtsbesuch („Entscheidungsbesuch“) findet in der Regel ein Gespräch der Seminarleitung mit dem Referendar statt, bei dem über alle Regelungen und möglichen Konsequenzen beraten wird.\\
  
 Wird die Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnittes erfolgreich abgeschlossen, ist von Seiten der Schule keine weitere schriftliche Begründung ans Seminar erforderlich.  Der selbstständige Unterricht beginnt dann im Februar des Folgejahres, in dem das Referendariat begonnen wurde. Der Vorbereitungsdienst endet im Januar des darauffolgenden Jahres. Im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|2. Ausbildungsabschnitt]] findet noch mindestens ein weiterer beratender Unterrichtsbesuch in jedem Fach statt. Wird die Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnittes erfolgreich abgeschlossen, ist von Seiten der Schule keine weitere schriftliche Begründung ans Seminar erforderlich.  Der selbstständige Unterricht beginnt dann im Februar des Folgejahres, in dem das Referendariat begonnen wurde. Der Vorbereitungsdienst endet im Januar des darauffolgenden Jahres. Im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|2. Ausbildungsabschnitt]] findet noch mindestens ein weiterer beratender Unterrichtsbesuch in jedem Fach statt.
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 Wird der erste Ausbildungsabschnitt verlängert, findet ein weiteres verbindliches [[portfolio:referendariat:ausbildungsgespraech:start|Ausbildungsgespräch]] am Ende des verlängerten ersten Ausbildungsabschnittes statt. Wird der erste Ausbildungsabschnitt verlängert, findet ein weiteres verbindliches [[portfolio:referendariat:ausbildungsgespraech:start|Ausbildungsgespräch]] am Ende des verlängerten ersten Ausbildungsabschnittes statt.
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 +=== Prüfungsplan in der Verlängerung ===
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 +Der reguläre Prüfungsplan (Vorbereitungsdienst ohne Verlängerung) verschiebt sich um etwa ein halbes Jahr und wird vom LLPA bekannt gegeben. Der Prüfungsplan und eine Übersicht für einen verlängerten Vorbereitungsdienst sind kursspezifisch unter [[portfolio:kursinfos:start|Kursinformationen]] einsehbar.
  
 ==== Beendigung des Vorbereitungsdienstes in der Verlängerung ==== ==== Beendigung des Vorbereitungsdienstes in der Verlängerung ====
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