SeminarWiki K23

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


portfolio:referendariat:zweiter_aa:start

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
portfolio:referendariat:zweiter_aa:start [2020/12/11 09:42] schumacherportfolio:referendariat:zweiter_aa:start [2021/05/12 09:04] (aktuell) reinmuth
Zeile 1: Zeile 1:
 =====Zweiter Ausbildungsabschnitt===== =====Zweiter Ausbildungsabschnitt=====
  
-<blockquote>Auszug aus der GymPO II:+<blockquote>Auszug aus der GymPO:
 \\ \\
 §13 Ausbildung an der Schule §13 Ausbildung an der Schule
Zeile 18: Zeile 18:
 ==== Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts==== ==== Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts====
  
-Die Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts sollte bereits gegen Ende des [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten Ausbildungsabschnittes]] (ca. Juni) in einem Gespräch mit der Schulleitung besprochen werden. Der selbstständig kontinuierliche Unterricht (Deputat) darf 12 Wochenstunden nicht überschreiten (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§13 (4) GymPO II]]). Es geht beim selbstständig kontinuierlichen Unterricht um die Lehraufträge, die von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernommen werden. In diesen Klassen wird in der Regel eine [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] abgelegt. \\+Die Planung des selbstständigen kontinuierlichen Unterrichts sollte bereits gegen Ende des [[portfolio:referendariat:erster_aa:start|ersten Ausbildungsabschnittes]] (ca. Juni) in einem Gespräch mit der Schulleitung besprochen werden. Der selbstständig kontinuierliche Unterricht (Deputat) darf 12 Wochenstunden nicht überschreiten (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§13 (4) GymPO]]). Es geht beim selbstständig kontinuierlichen Unterricht um die Lehraufträge, die von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernommen werden. In diesen Klassen wird in der Regel eine [[portfolio:prüfung:Unterrichtspraxis:start|Lehrprobe]] abgelegt. \\
  
  
Zeile 34: Zeile 34:
  
 ====Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts==== ====Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts====
-In den [[portfolio:referendariat:dreifachkombi:start|Pflichtfächern]] (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer notwendigen Kombination) ist im Rahmen der Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt begleiteter Unterricht im Gesamtumfang von mindestens 20 Stunden (K18) bzw. 12 Stunden (ab K19) durchzuführen, d.h. der Referendar unterrichtet stundenweise oder - in Abhängigkeit vom persönlichen Deputat - sogar eine Unterrichtseinheit in der Klasse eines Kollegen (Fachlehrer oder Mentor). Der begleitende Lehrer oder Mentor bespricht die Planung, ist während des Unterrichts anwesend, analysiert und bespricht den Unterricht anschließend mit dem Referendar. Der begleitete Unterricht soll auf verschiedenen Schulstufen und etwa zu gleichen Teilen in den beiden Fächern gehalten werden. Es ist sinnvoll, den begleiteten Unterricht möglichst vor der Prüfungsphase durchzuführen, damit aus der Rückmeldung ein größtmöglicher Nutzen für die Weiterentwicklung des Unterrichts gezogen werden kann. Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die für eine Prüfungsphase vorübergehend selbstständig ("Leihklasse") unterrichtet wird. Dies kann auch unmittelbar vor Beginn der Prüfungsphase geschehen.\\ +In den [[portfolio:referendariat:dreifachkombi:start|Pflichtfächern]] (jedoch nur in zwei von drei Fächern einer notwendigen Kombination) ist im Rahmen der Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt begleiteter Unterricht im Gesamtumfang von mindestens 12 Stunden durchzuführen, d.h. der Referendar unterrichtet stundenweise oder - in Abhängigkeit vom persönlichen Deputat - sogar eine Unterrichtseinheit in der Klasse eines Kollegen (Fachlehrer oder Mentor). Der begleitende Lehrer oder Mentor bespricht die Planung, ist während des Unterrichts anwesend, analysiert und bespricht den Unterricht anschließend mit dem Referendar. Der begleitete Unterricht soll auf verschiedenen Schulstufen und etwa zu gleichen Teilen in den beiden Fächern gehalten werden. Es ist sinnvoll, den begleiteten Unterricht möglichst vor der Prüfungsphase durchzuführen, damit aus der Rückmeldung ein größtmöglicher Nutzen für die Weiterentwicklung des Unterrichts gezogen werden kann. Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die für eine Prüfungsphase vorübergehend selbstständig ("Leihklasse") unterrichtet wird. Dies kann auch unmittelbar vor Beginn der Prüfungsphase geschehen.\\ 
-Der Referendar und der Mentor achten darauf, dass im Rahmen des selbstständigen Unterrichts an der Schule nicht Lehraufträge erteilt werden, die über zwölf Wochenstunden hinausgehen. (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|GymPO II § 13 (4)]]). Dies gilt insbesondere für die Zeitspanne, in der eine Leihklasse (Dokumentation, Lehrprobe) unterrichtet wird.\\+Der Referendar und der Mentor achten darauf, dass im Rahmen des selbstständigen Unterrichts an der Schule nicht Lehraufträge erteilt werden, die über zwölf Wochenstunden hinausgehen. (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|GymPO § 13 (4)]]). Dies gilt insbesondere für die Zeitspanne, in der eine Leihklasse (Dokumentation, Lehrprobe) unterrichtet wird.\\
 Bei einem kontinuierlichen Lehrauftrag von 12 Ustd./Woche muss begleiteter Unterricht innerhalb des zwölfstündigen Lehrauftrags enthalten sein.\\ Bei einem kontinuierlichen Lehrauftrag von 12 Ustd./Woche muss begleiteter Unterricht innerhalb des zwölfstündigen Lehrauftrags enthalten sein.\\
-Hat ein Referendar im kontinuierlichen Lehrauftrag nur 9 Ustd./Woche, muss er den Nachweis von weiteren 38 Einzelstunden im Rahmen eines begleiteten oder temporär selbstständigen Unterrichts erbringen. Damit erfüllt der Referendar die Verpflichtung von mindestens 10 zu haltenden Unterrichtsstunden (begleitet und selbstständig) wöchentlich (38 Einzelstunden entsprechen über ein Schuljahr hinweg einer Deputatsstunde pro Woche). Dabei können die obligatorischen 12 begleiteten Unterrichtsstunden in diesen Nachweis von 38 Einzelstunden einbezogen werden.\\+Hat ein Referendar im kontinuierlichen Lehrauftrag nur 9 Ustd./Woche, muss er den Nachweis von weiteren 38 Einzelstunden im Rahmen eines begleiteten oder temporär selbstständigen Unterrichts erbringen. Damit erfüllt der Referendar in Summe die Verpflichtung von mindestens 10 zu haltenden Unterrichtsstunden (begleitet und selbstständig) wöchentlich (38 Einzelstunden entsprechen über ein Schuljahr hinweg einer Deputatsstunde pro Woche). Dabei können die obligatorischen 12 begleiteten Unterrichtsstunden in diesen Nachweis von 38 Einzelstunden einbezogen werden.\\
 Damit der Referendar im zweiten Ausbildungsabschnitt besucht und beraten werden kann, sollten die Stundenpläne von Mentor und zu betreuendem Referendar abgestimmt werden. Die Vereinbarung eines regelmäßigen jour fixe unterstützt die kontinuierliche Betreuung im zweiten Ausbildungsabschnitt. Damit der Referendar im zweiten Ausbildungsabschnitt besucht und beraten werden kann, sollten die Stundenpläne von Mentor und zu betreuendem Referendar abgestimmt werden. Die Vereinbarung eines regelmäßigen jour fixe unterstützt die kontinuierliche Betreuung im zweiten Ausbildungsabschnitt.
 \\ \\
portfolio/referendariat/zweiter_aa/start.1607679721.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/11 09:42 von schumacher