portfolio:pruefung:dokumentation:start
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- | ===== Dokumentation ===== | ||
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- | Praxis auseinander. Sie soll zeigen, dass in einem der Ausbildungsfächer oder in einem Fächerverbund über einen etwa acht Unterrichtsstunden umfassenden oder gleichwertigen Zeitraum erworbene fachspezifische und fachübergreifende Kenntnisse und Kompetenzen im Handlungsfeld unter Berücksichtigung konzeptioneller und diagnostisch-analytischer Aspekte dargestellt, | ||
- | ein Thema des bilingualen Unterrichts beziehen, sofern der Studienreferendar oder die Studienreferendarin an | ||
- | einer Zusatzausbildung »Bilingualer Unterricht« teilnimmt. In diesem Fall wird die Dokumentation dem | ||
- | Fach, in dem bilingualer Unterricht erteilt wird (Sachfach), zugeordnet. Die Dokumentation kann nicht in einem | ||
- | zusätzlichen Ausbildungsfach nach § 29 durchgeführt werden.“ ([[http:// | ||
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- | <note important> | ||
- | * Der Unterricht für die Dokumentation muss im [[portfolio: | ||
- | * Grundlage der Ausbildung und der Prüfungen ist der {{: | ||
- | * Die Unterrichtseinheit für die Dokumentation kann auch in der Klasse durchgeführt werden, in der die Prüfungslehrprobe stattfindet. | ||
- | * Für die [[portfolio: | ||
- | * Während der Durchführungsphase im pädagogisch-didaktischen Handlungsfeld führt der zuständige Ausbilder keine Besuche im Unterricht der Dokumentations-Klasse durch. Andere Klassen dürfen besucht werden. | ||
- | * Bei zeitlich gesplitteten Unterrichtssequenzen oder Projektvorhaben kann der Ausbilder einen beratenden Unterrichtsbesuch in Unterrichtsstunden durchführen, | ||
- | * Der [[portfolio: | ||
- | * Der Abgabetermin der Dokumentation ist im Januar (2. Ausbildungsabschnitt); | ||
- | * Die Dokumentation wird vom Ausbilder und einem weiteren Prüfer bewertet. Die Note wird auf Wunsch des Referendars nach dem Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie bekannt gegeben (siehe [[http:// | ||
- | * Eine Liste mit entleihbaren Dokumentationen aus den vorangegangenen Jahrgängen befindet sich im [[portfolio: | ||
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- | ====Themenvereinbarung und Besprechung der Planung ==== | ||
- | Die Ausbilder weisen die Referendare auf deren Verantwortung für die Themenfindung und die Absprachen in der Schule hin. Das Thema der Dokumentation muss sich deutlich vom Thema der wissenschaftlichen Arbeit des ersten Staatsexamens bzw. der Bachelor- / Masterarbeiten unterscheiden. Es ist ratsam, dass die Referendare im [[portfolio: | ||
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- | Zur Auswahl, Festlegung und Besprechung des Themas sieht [[http:// | ||
- | „(3) Nach Absprache mit einer Seminarlehrkraft legt die Studienreferendarin oder der Studienreferendar bis spätestens zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts das Thema der Dokumentation der Ausbildungsleitung zur Genehmigung vor. Der für das pädagogisch-didaktische Handlungsfeld der Dokumentation vorgesehene Zeitraum ist mit der Seminarlehrkraft abzustimmen. Dieser wird die schriftliche Planung vorgelegt und mit ihr besprochen. ...“\\ | ||
- | \\ | ||
- | Das Konzept mit Angabe des Zeitraums ist dem Ausbilder schriftlich (1-2 Seiten) vorzulegen und mit ihm abzustimmen. Eine intensive inhaltliche Beratung durch die Ausbilder ist bei diesem Prüfungsteil, | ||
- | \\ | ||
- | ====Gestaltung und äußere Form==== | ||
- | |||
- | === Aufbau und Seitenzählung: | ||
- | Die Prüfungsordnung legt in [[http:// | ||
- | * Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und ggf. Abkürzungsverzeichnis werden nicht zur Seitenzahl des Textteils mitgezählt. Die Seitenzählung beginnt ab S. 1 des Textteils. | ||
- | * Das Literaturverzeichnis, | ||
- | * Quellen aus dem Internet sind durch Ausdruck der jeweils ersten Seite im Anhang zu belegen (mit Zugriffsdatum und Internet-Adresse), | ||
- | |||
- | === Anhang === | ||
- | * Für den Anhang kann eine eigene Seitenzählung vorgesehen werden. Auf einem Übersichtsblatt soll zu Beginn ein Verzeichnis der Materialien im Anhang erstellt werden. Die Materialien können Internet-Ausdrucke zum Literaturverzeichnis gemäß [[http:// | ||
- | * Digitalisate dürfen ausschließlich in der gedruckten Fassung der Dokumentation als Kopie verwendet werden. | ||
- | ===Formatierung=== | ||
- | * Rand: 2,5 cm ringsum | ||
- | * Schrifttyp: Arial | ||
- | * Zeichenabstand: | ||
- | * Schriftgrad: | ||
- | * Fußnoten: auf der Textseite unten | ||
- | |||
- | ===Äußere Form=== | ||
- | * Als Titelseite der schriftlichen Arbeit ist die Vorlage {{: | ||
- | * Die elektronischen Speichermedien sind mit folgenden Daten zu versehen: Vorname, Name, Kurs, Fach, Titel der Arbeit. | ||
- | * Auf der vorderen Außenseite des Einbandes ist rechts unten folgender {{: | ||
- | < | ||
- | Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn\\ | ||
- | des höheren Schuldienstes an Gymnasien\\ | ||
- | Titel der Arbeit\\ | ||
- | Referendar(in): | ||
- | Kurs: (z.B.: 2019)\\ | ||
- | Fach:\\ | ||
- | Ausbilder(in): | ||
- | </ | ||
- | \\ | ||
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- | |||
- | ==== Hinweise zum Datenschutz ==== | ||
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- | Verwendung von personenbezogenen Daten von Schülern | ||
- | |||
- | Im Rahmen der Dokumentation werden möglicherweise personenbezogene Daten von Schülern erhoben (Fotos mit erkennbaren Gesichtern, Handschrift, | ||
- | In der Dokumentation ist die Nennung von Schülernamen nicht notwendig oder diese sind zu anonymisieren. | ||
- | |||
- | Für die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Schüler (ab dem 14. Lebensjahr) und deren Erziehungsberechtigten. | ||
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- | Zur Einholung der notwendigen Einwilligung steht das Formular {{: | ||
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- | Die Dokumentation soll ggf. in der Seminarbibliothek veröffentlicht werden. Mit dem zur Verfügung gestellten Formular werden die entsprechenden Rechte mit eingeholt. | ||
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- | Falls die Gelegenheit besteht, empfiehlt sich vorab eine Information der Erziehungsberechtigten am Klassenpflegschaftsabend. | ||
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- | ====Abgabemodalitäten==== | ||
- | Die Dokumentation ist als Druckfassung in Papierform (Textteil mit Anhang) und als digitale Fassung auf einem elektronischen Speichermedium fristgerecht im Sekretariat abzugeben. Die Abgabemodalitäten sind wie folgt geregelt und zwingend einzuhalten: | ||
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- | == 1. Druckfassung der Dokumentation: | ||
- | Drei gedruckte, gebundene (Rückenklebebindung) Exemplare, im Falle einer Dokumentation im bilingualen Sachfach, im Fach NwT (Zusatzausbildung) und im Fach katholische Religion vier gedruckte, gebundene (Rückenklebebindung) Exemplare.\\ | ||
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- | ==2. Elektronisches Speichermedium == | ||
- | * Jedem gebundenen Exemplar wird ein elektronisches Speichermedium (CD-ROM oder DVD, kein USB-Speicherstick) beigelegt. Darauf befindet sich lediglich der Textteil (ohne Anhang). Urheberrechtlich geschützte digitalisierte Werke oder Teile von Werken dürfen ausschließlich in der gedruckten Fassung der Dokumentation in Form einer Kopie verwendet werden. Auf dem elektronischen Speichermedium (CD-ROM / DVD) werden an entsprechender Stelle im Gegensatz zur Druckversion nur die Quellen (Literaturangabe, | ||
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- | * Wenn im Rahmen der Dokumentation elektronische Medien benutzt oder erstellt wurden, die zum Verständnis der Arbeit notwendig sind, kann jedem gebundenen Exemplar ein zweites Speichermedium hinzugefügt werden (z.B. Ergebnissicherung mittels selbst erstellter Video- und Tonaufnahmen, | ||
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- | ==== Fristverlängerung ==== | ||
- | Über eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der schriftlichen Dokumentation entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags durch den Referendar. | ||
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- | ==== Verfahren bei Nichtbestehen ==== | ||
- | Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird diese mit der Note „ungenügend“ bewertet. Wird die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, muss dieser Prüfungsteil innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholt werden. In einem solchen Fall ist für eine Wiederholungsarbeit ein neues Thema zu bearbeiten. Im Übrigen gilt [[http:// | ||
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- | ==== Dokumentation im bilingualen Sachfach ==== | ||
- | Falls die Dokumentation im bilingual unterrichteten Sachfach geschrieben wird, wird sie automatisch diesem zugerechnet.\\ | ||
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- | ==== Dokumentation im Fach NwT (Zusatzausbildung) ==== | ||
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- | Diese Regelungen gelten für Referendare, | ||
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- | * Eine Dokumentation im Fach NwT (Zusatzausbildung) muss einem naturwissenschaftlichen „Basisfach“ des Referendars zugeordnet sein. | ||
- | * Der Studienreferendar legt das Thema der Unterrichtseinheit im Einvernehmen mit dem Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach (Physik, Biologie, Chemie, Geographie), | ||
- | * Es muss ein fachspezifischer (naturwissenschaftlicher) Schwerpunkt in der NwT-Unterrichtseinheit gesetzt werden. | ||
- | * Der Studienreferendar stimmt den Zeitraum der für die Dokumentation vorgesehenen Unterrichtseinheit mit dem Ausbilder des Basisfaches ab. Er legt ihm seine Planung schriftlich vor und bespricht sie mit ihm. Der NwT-Ausbilder kann hierzu eine Stellungnahme abgeben. | ||
- | * Der Studienreferendar gibt neben den regulär vorgeschriebenen Exemplaren (3) ein weiteres Exemplar der Dokumentation ab, das dem NwT-Ausbilder die Lektüre zur Stellungnahme ermöglicht. | ||
- | * Der Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach begutachtet die Dokumentation und bewertet sie mit dem Schwerpunkt auf den Basisfach-Anteilen. Der NwT-Ausbilder erhält die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, | ||
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- | ==== Dokumentation im Fach BNT ==== | ||
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- | Für Referendare mit den Fächern Biologie, Chemie und Physik gilt: | ||
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- | * Eine Dokumentation im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. | ||
- | * Eine Dokumentation im integrativen Teil des Faches BNT ist möglich. Sie muss einem naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie, Physik) des Referendars zugeordnet sein. Dabei muss ein fachspezifischer Schwerpunkt in der BNT-Unterrichtseinheit gesetzt werden. Der Studienreferendar legt das Thema der Unterrichtseinheit im Einvernehmen mit dem Ausbilder im naturwissenschaftlichen Fach (Physik, Biologie, Chemie) fest. | ||
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