portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start
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===== Schulleiterbeurteilung ===== | ===== Schulleiterbeurteilung ===== | ||
- | Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von nahezu 25 % in die Gesamtnote ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, | + | Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 3/13 in die [[portfolio: |
- | - Fachliche | + | |
- | - Didaktische | + | Gemeinsame Besuche von Ausbildern und Schulleitern sind zur Sicherstellung unabhängiger Bewertungen nicht zulässig.\\ |
- | - Methodisches Können | + | |
- | - Verhalten im Unterricht | + | \\ |
- | - Erzieherisches Wirken | + | Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt |
+ | - Fachliche | ||
+ | - Didaktische | ||
+ | - Qualität und Erfolg des Unterrichts | ||
+ | - Erzieherisches Wirken | ||
- Verhalten im Dienst | - Verhalten im Dienst | ||
- | Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte. | + | Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.\\ |
+ | Nach Übergabe des Zeugnisses kann der Referendar die Aushändigung der Schulleiterbeurteilung bei der Schulleitung beantragen. Die Schulleiterbeurteilung wird dann von der Schulleitung ausgehändigt. | ||
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- | ==== Erläuterungen zu den 6 Teilbereichen | + | ==== Erläuterungen zu den Beurteilungsbereichen |
- | === 1. Fachliche Kompetenz | + | |
- | zum Beispiel: | + | Bei den Kriterien zu den Beurteilungsbereichen handelt es sich nicht um einen abgeschlossenen und vollständig abzuarbeitenden Katalog. Von der Schulleitung ist vielmehr die gesamte Berufsfähigkeit der Studienreferendarinnen und Studienreferendare in einer Gesamtwürdigung darzustellen. Die Kriterien dienen auch dem Ziel einer möglichst großen Transparenz und Vergleichbarkeit in Ausbildung und Prüfung sowie einer leistungsgerechten Beurteilung. |
- | * Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte | + | |
- | * Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden | + | === Beurteilungsbereich „Unterrichten“ |
- | * Einblick in die wissenschaftstheoretischen Grundlagen | + | (fachliche Kompetenzen, |
- | * Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge\\ | + | |
+ | Die Lehrperson achtet in Planung, Durchführung und Nachbereitung auf Qualität und Erfolg des Unterrichts. Sie unterrichtet auf der Basis fundierter fachwissenschaftlicher, | ||
+ | |||
+ | Nachfolgende Aspekte dienen als Impulse – im Sinne von Anregungen\\ | ||
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+ | __Planung____:__ Die Lehrperson ... | ||
+ | * zeigt ihre Fähigkeit zur Analyse | ||
+ | * stellt angemessene Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen | ||
+ | * reflektiert Lernvoraussetzungen, | ||
+ | * verknüpft einzelne Phasen | ||
+ | * plant und organisiert Unterrichtssequenzen und -einheiten stringent und zielorientiert. | ||
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- | === 2. Didaktische Befähigung === | + | __Durchführung: |
- | zum Beispiel: | + | * gestaltet Unterrichtsphasen sach-, schüler- und situationsgerecht, |
- | * Fähigkeit zur Reflexion | + | * sorgt für Transparenz des Unterrichts, |
- | * Problemorientierung, Transfervermögen | + | * zeigt eindeutige Reaktionen auf Schülerbeiträge, |
- | * Langfristige Unterrichtsplanung; | + | * strukturiert |
- | * Fähigkeit zu fächerverbindendem | + | * verfügt über ein umfangreiches Methodenrepertoire und setzt Methoden, Sozialformen, |
+ | * ermöglicht den Erwerb und die Weiterentwicklung von Kompetenzen entsprechend den Anforderungen des Bildungsplans, | ||
+ | * baut differenzierende Maßnahmen ein und ermöglicht so Lernfortschritte | ||
+ | * setzt die Planung situativ flexibel um, | ||
+ | * vermittelt | ||
+ | * sorgt für angemessene Sicherung der Unterrichtsergebnisse, | ||
+ | * setzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgskontrolle reflektiert und sachgerecht ein. | ||
+ | |||
+ | __Nachbereitung____: | ||
+ | * reflektiert ihren Unterricht | ||
+ | * erkennt in Planung und Unterricht aufgetretene Probleme und entwickelt für diese Lösungsansätze, | ||
+ | * ist offen für Kritik, prüft Anregungen und nimmt diese gegebenenfalls auf, | ||
+ | * korrigiert Schülerarbeiten sorgfältig, | ||
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- | === 3. Methodisches Können | + | === Beurteilungsbereich „Erziehen" |
- | zum Beispiel: | + | Die Lehrperson agiert in ihrer Rolle authentisch und souverän. Sie zeigt ein wertschätzendes Verhalten im Umgang mit Schülern; dabei berücksichtigt sie die kulturelle |
- | * Unterrichtsformen | + | |
- | * Strukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte), Angemessenheit | + | |
- | * Veranschaulichung, | + | |
- | * Einsatz von Materialien | + | |
- | * Frage- und Impulstechnik | + | |
- | * Zielorientierung, Zeitökonomie | + | |
- | * Übung | + | |
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- | === 4. Verhalten im Unterricht === | + | Die Lehrperson ... |
- | zum Beispiel: | + | * baut Vertrauen auf und zeigt Empathie, |
- | * Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache) | + | * würdigt die Leistungen |
- | * Situationsgerechtes | + | * leitet Schüler zu eigenverantwortlichem |
- | * Fähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten | + | * erkennt individuellen Unterstützungsbedarf |
- | * Fähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache\\ | + | * reagiert bei Problemen und Konflikten angemessen und professionell, |
+ | * hat klare Erziehungsvorstellungen und kann diese vermitteln. | ||
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- | === 5. Erzieherisches Wirken | + | === Beurteilungsbereich „Verhalten im Dienst“ |
- | zum Beispiel: | + | Die Lehrperson bringt sich engagiert in das Leben der Schule ein. Sie erfüllt die dienstlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der schulrechtlichen Normen zuverlässig |
- | * Unterrichtsatmosphäre | + | |
- | * Beispielgebendes Arbeits- | + | |
- | * Interesse | + | |
- | * natürliche Autorität | + | |
- | * Streben nach Gerechtigkeit\\ | + | |
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- | === 6. Verhalten im Dienst === | + | Die Lehrperson ... |
- | zum Beispiel: | + | * nimmt Aufgaben im Rahmen ihres Lehrauftrags unter Berücksichtigung der schulrechtlichen Normen mit Sorgfalt und Umsicht wahr und dokumentiert sie zuverlässig, |
- | * Zuverlässigkeit | + | * zeigt Initiative, Engagement, Kreativität |
- | * Fähigkeit zur Selbstkritik | + | * verfügt über fundierte schulkundliche Kenntnisse. |
- | * Eigeninitiative im Unterricht | + | |
- | * Zusammenarbeit mit Schulleitung, | + | |
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