portfolio:pruefung:schulrecht:start
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| - | ====Die Schulrechtsprüfung | + | ===== Die Schulrechtsprüfung | 
| - | Die Schulrechtsprüfung dauert etwa 20 Minuten | + | * Die Schulrechtsprüfung | 
| + | * Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten. | ||
| + | * Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. | ||
| + | * Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem [[portfolio: | ||
| + | * Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend" | ||
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| - | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen. | + | ====Unterrichtsbefreiung==== | 
| + | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen | ||
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| - | ===Unterrichtsbefreiung=== | + | ====Wiederholung==== | 
| - | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen. | + | "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung | 
| - | \\ | + | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." | 
| - | ===Wiederholung=== | + | Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | 
| - | Wer die Prüfung | + | |
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portfolio/pruefung/schulrecht/start.1444831586.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/14 14:06 von reinmuth
                
                 
 















