portfolio:pruefung:schulrecht:start
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- | ====Die Schulrechtsprüfung | + | ===== Die Schulrechtsprüfung |
- | Die Schulrechtsprüfung dauert etwa 20 Minuten | + | * Die Schulrechtsprüfung |
+ | * Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten. | ||
+ | * Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. | ||
+ | * Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem [[portfolio: | ||
+ | * Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend" | ||
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- | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen. | + | ====Unterrichtsbefreiung==== |
+ | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen | ||
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- | ===Unterrichtsbefreiung=== | + | ====Wiederholung==== |
- | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen. | + | "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung |
- | \\ | + | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." |
- | ===Wiederholung=== | + | Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. |
- | Wer die Prüfung | + | |
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portfolio/pruefung/schulrecht/start.1444831586.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/14 14:06 von reinmuth