portfolio:pruefung:schulrecht:start
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| * Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten. | * Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten. | ||
| * Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. | * Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. | ||
| - | * Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem [[portfolio: | + | * Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem [[portfolio: | 
| * Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend" | * Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend" | ||
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| ====Wiederholung==== | ====Wiederholung==== | ||
| "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des | "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des | ||
| - | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." | + | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." | 
| Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | ||
portfolio/pruefung/schulrecht/start.1554107834.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/04/01 08:37 von reinmuth
                
                 
 















