portfolio:pruefung:start
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| portfolio:pruefung:start [2024/12/26 16:01] – [Vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der den VD abschließenden Staatsprüfung] schumacher | portfolio:pruefung:start [2026/05/07 15:14] (aktuell) – [Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit] schumacher | ||
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| Die Gesamtnote ergibt sich aus 13 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http:// | Die Gesamtnote ergibt sich aus 13 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http:// | ||
| - | Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[http://llpa-bw.de/, | + | Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[https://lehrer-online-bw.de/, |
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| - | Der Zeitplan mit allen Prüfungsterminen wird vom Landeslehrerprüfungsamt bekanntgegeben ([[http://www.llpa-bw.de/, | + | Der Zeitplan mit allen Prüfungsterminen wird vom Landeslehrerprüfungsamt bekanntgegeben ([[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/ |
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| ==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ==== | ==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ==== | ||
| - | Referendare sind an folgenden Tagen von ihren weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit: | + | Referendare sind an folgenden Tagen von ihren weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit |
| * am Tage einer Prüfung, | * am Tage einer Prüfung, | ||
| - | * an insgesamt zwei weiteren Tagen gemäß | + | * an insgesamt zwei weiteren Tagen nach ihrer Aufteilung. Diese Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. |
| - | * Der Unterricht im geprüften Fach darf von diesen Befreiungen allerdings | + | \\ |
| + | Wichtige Hinweise zur Befreiung an weiteren zwei Tagen: | ||
| + | * Beantragung der Befreiung über das Seminar ({{ : | ||
| + | * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. | ||
| + | * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage können einzeln oder zusammenhängend genommen werden. | ||
| + | * Eine Befreiung vor einer unterrichtspraktischen Prüfung | ||
| + | * Im Falle der Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung teilt der Referendar dies der Schulleitung und dem Prüfungsausschuss unverzüglich mit. | ||
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| Erläuterungen zur Befreiung: | Erläuterungen zur Befreiung: | ||
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| - | Der Referendar kann zwei Schultage einzeln oder zusammenhängend in Anspruch nehmen. Samstage, Sonntage und Feiertage gehören nicht dazu. Diese insgesamt zwei Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. | + | Nach der Verwaltungsvorschrift zur [[https:// |
| - | Wer also diese zwei Tage Dienstbefreiung bereits für die Prüfungslehrproben in Anspruch genommen hat, kann vor einer mündlichen Prüfung keine weitere Dienstbefreiung gewährt bekommen. | + | Des Weiteren ist zu beachten, dass die beiden zur Verfügung stehenden (Schul-)Tage einzeln oder zusammenhängend genommen werden können, die Freistellung aber in jedem Fall unmittelbar vor der Prüfung erfolgen muss. Findet die Prüfung |
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| ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ||
| - | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RPK) und das Seminar, bei einer Lehrprobe auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer und ggf. die Schule | + | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RP Karlsruhe) und das Seminar, |
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| + | Bei einer ernsthaft und daher zur vorübergehenden Dienstunfähig führenden Erkrankung unmittelbar **vor einer mündlichen Prüfung** (z. B. Schulrecht, Kolloquium) ist dies hingegen durch eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzeigen. Die Prüfung wird dann in der Regel sowohl zum Schutz des Prüfungskandidaten als auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht abgenommen, sondern durch das Landeslehrerprüfungsamt verschoben. | ||
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| ==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== | ==== Verfahren bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile ==== | ||
portfolio/pruefung/start.1735228884.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/26 16:01 von schumacher