portfolio:pruefung:start
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| Die Gesamtnote ergibt sich aus 13 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http:// | Die Gesamtnote ergibt sich aus 13 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http:// | ||
| - | Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[http://llpa-bw.de/, | + | Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[https://lehrer-online-bw.de/, |
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| - | Der Zeitplan mit allen Prüfungsterminen wird vom Landeslehrerprüfungsamt bekanntgegeben ([[http://www.llpa-bw.de/, | + | Der Zeitplan mit allen Prüfungsterminen wird vom Landeslehrerprüfungsamt bekanntgegeben ([[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/ |
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| ==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ==== | ==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ==== | ||
| - | Referendare sind an folgenden Tagen von ihren weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit: | + | Referendare sind an folgenden Tagen von ihren weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit |
| * am Tage einer Prüfung, | * am Tage einer Prüfung, | ||
| - | * an insgesamt zwei weiteren Tagen gemäß | + | * an insgesamt zwei weiteren Tagen nach ihrer Aufteilung. Diese Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. |
| - | * Der Unterricht im geprüften Fach darf von diesen Befreiungen allerdings | + | \\ |
| + | Wichtige Hinweise zur Befreiung an weiteren zwei Tagen: | ||
| + | * Beantragung der Befreiung über das Seminar ({{ : | ||
| + | * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. | ||
| + | * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage können einzeln oder zusammenhängend genommen werden. | ||
| + | * Eine Befreiung vor einer unterrichtspraktischen Prüfung | ||
| + | * Im Falle der Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung teilt der Referendar dies der Schulleitung und dem Prüfungsausschuss unverzüglich mit. | ||
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| Erläuterungen zur Befreiung: | Erläuterungen zur Befreiung: | ||
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| - | Der Referendar kann zwei Schultage einzeln oder zusammenhängend in Anspruch nehmen. Samstage, Sonntage und Feiertage gehören nicht dazu. Diese insgesamt zwei Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. | + | Nach der Verwaltungsvorschrift zur [[https:// |
| - | Wer also diese zwei Tage Dienstbefreiung bereits für die Prüfungslehrproben in Anspruch genommen hat, kann vor einer mündlichen Prüfung keine weitere Dienstbefreiung gewährt bekommen.\\ | + | Des Weiteren ist zu beachten, dass die beiden zur Verfügung stehenden (Schul-)Tage einzeln oder zusammenhängend genommen werden können, die Freistellung aber in jedem Fall unmittelbar vor der Prüfung erfolgen muss. Findet die Prüfung an einem Montag statt, kann von der Freistellung nicht Gebrauch gemacht werden, weil es sich bei Samstag und Sonntag nicht um Arbeits- (Schul-)tage handelt, Donnerstag und Freitag hingegen nicht unmittelbar vor der Prüfung liegen. Die Freistellungstage sind in diesem Fall vor einem anderen Prüfungsteil einzusetzen. |
| - | Die Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung darf nicht Ursache für eine Änderung des festgesetzten Stundenthemas sein. Gegebenenfalls kann die Freistellung nur für einen anderen Prüfungsteil in Anspruch genommen werden. Im Falle der Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung | + | |
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| ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== | ||
| - | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RP Karlsruhe) und das Seminar, **bei einer Lehrprobe** auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer und die Schulleitung so früh wie möglich telefonisch zu informieren. Wird das Ablegen der Prüfung durch Krankheit verhindert, wird vom Landeslehrerprüfungsamt unaufgefordert ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis verlangt, das die medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthält. ([[http:// | + | Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RP Karlsruhe) und das Seminar, **bei einer Lehrprobe** auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer und die Schulleitung so früh wie möglich telefonisch zu informieren. Wird das Ablegen der Prüfung durch Krankheit verhindert, wird vom Landeslehrerprüfungsamt unaufgefordert ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis verlangt, das die medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthält (siehe [[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+fuer+Lehramtspruefungen|" |
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portfolio/pruefung/start.1735309823.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/27 14:30 von schumacher