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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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 Nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+24&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 24 GymPO]] ergibt sich die Gesamtnote „aus dem auf eine Dezimale berechneten Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen”.  Nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+24&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 24 GymPO]] ergibt sich die Gesamtnote „aus dem auf eine Dezimale berechneten Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen”. 
 Die Gesamtnote ergibt sich aus 13 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http://www.llpa-bw.de/,Lde/Startseite|Homepage LLPA]]).\\ Die Gesamtnote ergibt sich aus 13 Anteilen. Die Zuständigkeit für die Prüfungsorganisation liegt beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe – Hebelstraße 2 ([[http://www.llpa-bw.de/,Lde/Startseite|Homepage LLPA]]).\\
-Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[http://llpa-bw.de/,Lde/Startseite/Aussenstellen+des+LLPA/FAQs+zur+GymPO+I|Leistungszahl]] berechnet, die für die Einstellung in den Schuldienst in Baden-Württemberg von Bedeutung ist.+Aus der Note des abgeschlossenen Hochschulstudiums und der Note der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung wird die [[https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/lobw/Rechtsgrundlagen|Leistungszahl]] berechnet, die für die Einstellung in den Schuldienst in Baden-Württemberg von Bedeutung ist.
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-Der Zeitplan mit allen Prüfungsterminen wird vom Landeslehrerprüfungsamt bekanntgegeben ([[http://www.llpa-bw.de/,Lde/Termine+-+Gymnasien|LLPA]] / siehe auch [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]).+Der Zeitplan mit allen Prüfungsterminen wird vom Landeslehrerprüfungsamt bekanntgegeben ([[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Termine|LLPA]] / siehe auch [[portfolio:kursinfos:start|"Kursinformationen"]]).
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 ==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ==== ==== Befreiung von schulischen Verpflichtungen bzw. von Seminarveranstaltungen bei Prüfungen ====
-Referendare sind am Tage einer Prüfung von ihren weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit (ohne gesonderte Beantragung). +Referendare sind an folgenden Tagen von ihren weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit 
-Sie können an insgesamt zwei weiteren Tagen auf Antrag befreit werden.\\+  * am Tage einer Prüfung, 
 +  * an insgesamt zwei weiteren Tagen nach ihrer Aufteilung. Diese Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen.
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 Wichtige Hinweise zur Befreiung an weiteren zwei Tagen: Wichtige Hinweise zur Befreiung an weiteren zwei Tagen:
 +  * Beantragung der Befreiung über das Seminar ({{ :portfolio:formulare:formulare_ref:antrag_beurlaubung.pdf |Formblatt Beurlaubung / Befreiung}}). Der Referendar legt der Schulleitung die Genehmigung vor.
   * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen.   * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen.
   * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage können einzeln oder zusammenhängend genommen werden.   * Die beiden zur Verfügung stehenden Tage können einzeln oder zusammenhängend genommen werden.
   * Eine Befreiung vor einer unterrichtspraktischen Prüfung  darf den Unterricht im geprüften Fach nicht tangieren.   * Eine Befreiung vor einer unterrichtspraktischen Prüfung  darf den Unterricht im geprüften Fach nicht tangieren.
-  * Beantragung der Befreiung über das Seminar ({{ :portfolio:formulare:formulare_ref:antrag_beurlaubung.pdf |Formblatt Beurlaubung / Befreiung}}). Die Schulleitung erhält eine Nachricht des Seminars. 
   * Im Falle der Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung teilt der Referendar dies der Schulleitung und dem Prüfungsausschuss unverzüglich mit.   * Im Falle der Inanspruchnahme der Freistellung unmittelbar vor einer unterrichtspraktischen Prüfung teilt der Referendar dies der Schulleitung und dem Prüfungsausschuss unverzüglich mit.
  
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 ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ==== ==== Fernbleiben von einer Prüfung wegen Krankheit ====
-Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RP Karlsruhe) und das Seminar, **bei einer Lehrprobe** auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer und die Schulleitung so früh wie möglich telefonisch zu informieren. Wird das Ablegen der Prüfung durch Krankheit verhindert, wird vom Landeslehrerprüfungsamt unaufgefordert ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis verlangt, das die medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthält([[http://llpa-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E1846967725/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/llpa-bw/pdf/Attest%20Formular%20RP%2009.2018.pdf|Hinweis des LLPA für den Arzt]])+Kann ein Prüfungsteil wegen Krankheit nicht absolviert werden, sind das Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle am RP Karlsruhe) und das Seminar, **bei einer Lehrprobe** auch der Prüfer bzw. Fremdprüfer und die Schulleitung so früh wie möglich telefonisch zu informieren. Wird das Ablegen der Prüfung durch Krankheit verhindert, wird vom Landeslehrerprüfungsamt unaufgefordert ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis verlangt, das die medizinischen Befundtatsachen (Diagnose) und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthält (siehe [[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+fuer+Lehramtspruefungen|"Formulare (ärztliche Atteste) bei Fernbleiben von Prüfungen"]] auf der Seite des LLPA).
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portfolio/pruefung/start.1776236820.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/04/15 07:07 von reinmuth