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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:erster_aa:befreiung

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Befreiung von Seminarveranstaltungen

Befreiungen müssen grundsätzlich von der Seminarleitung genehmigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beurlaubungen aus persönlichen Gründen. Der Antrag auf Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt) wird schriftlich über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt. Nach § 9 GymPO haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen. Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung!

Grund / Veranstaltung erster Ausbildungsabschnitt zweiter Ausbildungsabschnitt
Wandertag der Klasse keine Befreiung möglich, wenn Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrer
Projekttage in der Regel keine Befreiung; möglich bei maßgeblicher Beteiligung möglich
Kollegenausflug in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung
GLK / Fachkonferenz keine Befreiung verpflichtende Teilnahme
Schullandheim in der Regel keine Befreiung einmalig möglich
Fortbildungen, Kurse, Tagungen in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung
portfolio/referendariat/erster_aa/befreiung.1608200021.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/17 10:13 von schumacher