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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:erster_aa:befreiung

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Befreiung von Seminarveranstaltungen / Beurlaubung

In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden:

  • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen am Seminartag
  • Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule (am Seminartag oder an einem regulären Unterrichtstag)
  • private Anlässe

Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt) wird schriftlich über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt.
Nach § 9 GymPO haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen.
Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung!


Grund / Veranstaltung erster Ausbildungsabschnitt zweiter Ausbildungsabschnitt
Wandertag der Klasse keine Befreiung möglich, wenn Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrer
Projekttage in der Regel keine Befreiung; möglich bei maßgeblicher Beteiligung möglich
Kollegenausflug in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung
GLK / Fachkonferenz keine Befreiung verpflichtende Teilnahme
Schullandheim in der Regel keine Befreiung einmalig möglich
Fortbildungen, Kurse, Tagungen in der Regel keine Befreiung in der Regel keine Befreiung
portfolio/referendariat/erster_aa/befreiung.1679850167.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/03/26 17:02 von reinmuth