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Befreiung von Seminarveranstaltungen / Beurlaubung
In folgenden Fällen muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen an die Seminarleitung gestellt werden:
- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen am Seminartag
- Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule (am Seminartag oder an einem regulären Unterrichtstag)
- private Anlässe
Der Antrag auf Beurlaubung / Befreiung von Seminarveranstaltungen (Formblatt) wird schriftlich über das Sekretariat an die Seminarleitung gestellt.
Nach § 9 GymPO haben Seminarveranstaltungen Vorrang vor schulischen Veranstaltungen.
Während der Prüfungsphase gibt es grundsätzlich keine Befreiung!
Grund / Veranstaltung | erster Ausbildungsabschnitt | zweiter Ausbildungsabschnitt |
---|---|---|
Wandertag der Klasse | keine Befreiung | möglich, wenn Klassenlehrer oder Co-Klassenlehrer |
Projekttage | in der Regel keine Befreiung; möglich bei maßgeblicher Beteiligung | möglich |
Kollegenausflug | in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung |
GLK / Fachkonferenz | keine Befreiung | verpflichtende Teilnahme |
Schullandheim | in der Regel keine Befreiung | einmalig möglich |
Fortbildungen, Kurse, Tagungen | in der Regel keine Befreiung | in der Regel keine Befreiung |
portfolio/referendariat/erster_aa/befreiung.1679850167.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/03/26 17:02 von reinmuth