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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:referendariat:exkursionen:start

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 === Reisekostenzuschuss === === Reisekostenzuschuss ===
-Von Seminarseite gibt es bei Teilnahme an der Exkursion eine Erstattung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten. Wenn ein Referendar von einer Exkursion ohne triftige Gründe (ärztlich attestierter Krankheitsfall) zurücktritt, sind die für den Ausbilder und die Teilnehmer dadurch möglicherweise entstehenden Mehrkosten vom Referendar zu tragen. Kann ein Referendar aus Gründen, die von den Dienstreisenden nicht zu verantworten sind, eine Exkursion nicht antreten, werden die durch die Vorbereitung entstandenen notwendigen, nach dem Landesreisekostengesetz berücksichtigungsfähigen Auslagen erstattet. Es bleibt jedem selbst überlassen, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich ggf. gegen weitere Risiken für das Nichtantreten der Exkursion abzusichern.+Mit der Anmeldung und nach erfolgter Zulassung durch das Seminar verpflichtet sich der Referendar zur Teilnahme an der Exkursion. Reisekosten (Kosten für Fahrt, Übernachtung und Eintritte sowie Tagegeldpauschalen) werden vom Seminar übernommen. Wenn ein Referendar von einer Exkursion ohne triftigen Grund zurücktritt, sind die für das Seminar dadurch entstehenden Kosten vom Referendar zu tragen.
  
  
portfolio/referendariat/exkursionen/start.txt · Zuletzt geändert: 2026/01/18 17:27 von schumacher