portfolio:referendariat:exkursionen:start
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=== Reisekostenzuschuss === | === Reisekostenzuschuss === | ||
- | Von Seminarseite gibt es einen Zuschuss von 50% der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 20,- € pro Exkursionstag. Wenn ein Referendar von einer Exkursion zurücktritt, | + | Von Seminarseite gibt es bei Teilnahme an der Exkursion eine Erstattung |
=== Exkursionen ins Ausland === | === Exkursionen ins Ausland === | ||
Bei Dienstreisen ins Ausland muss mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden, welches Sozialversicherungsrecht für eine im Ausland tätige Person Anwendung findet. | Bei Dienstreisen ins Ausland muss mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachgewiesen werden, welches Sozialversicherungsrecht für eine im Ausland tätige Person Anwendung findet. | ||
- | Erfolgt die Dienstreise in einen EU-Staat, Island, Liechtenstein, | + | Erfolgt die Dienstreise in einen EU-Staat, Island, Liechtenstein, |
- | Weitere Informationen können dem Schreiben des LBV entnommen werden sowie auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (www.dvka.de). | + | |
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