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=== Reisekostenzuschuss === | === Reisekostenzuschuss === |
Von Seminarseite gibt es eine Erstattung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 20,- € pro Exkursionstag. Wenn ein Referendar von einer Exkursion zurücktritt, sind die für den Ausbilder und die Teilnehmer dadurch möglicherweise entstehenden Mehrkosten vom Referendar zu tragen. Kann ein Referendar aus Gründen, die von den Dienstreisenden nicht zu vertreten sind, eine Exkursion nicht antreten, werden die durch die Vorbereitung entstandenen notwendigen, nach dem Landesreisekostengesetz berücksichtigungsfähigen Auslagen erstattet. Es kann sinnvoll sein, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich ggf. gegen weitere Risiken für das Nichtantreten der Exkursion abzusichern. | Von Seminarseite gibt es bei Teilnahme an der Exkursion eine Erstattung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten. Wenn ein Referendar von einer Exkursion ohne triftige Gründe (ärztlich attestierter Krankheitsfall) zurücktritt, sind die für den Ausbilder und die Teilnehmer dadurch möglicherweise entstehenden Mehrkosten vom Referendar zu tragen. Kann ein Referendar aus Gründen, die von den Dienstreisenden nicht zu verantworten sind, eine Exkursion nicht antreten, werden die durch die Vorbereitung entstandenen notwendigen, nach dem Landesreisekostengesetz berücksichtigungsfähigen Auslagen erstattet. Es bleibt jedem selbst überlassen, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich ggf. gegen weitere Risiken für das Nichtantreten der Exkursion abzusichern. |
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