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portfolio:referendariat:faq:start [2015/09/25 20:08] – Seite verschoben und umbenannt von portfolio:referendariat:faq nach portfolio:referendariat:faq:start reinmuth | portfolio:referendariat:faq:start [2023/12/28 16:26] (aktuell) – schumacher |
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Mein Fachleiter hat mich bislang in den Klassen 5 und 10 besucht, im laufenden Schuljahr habe ich aber nur eine Deutschklasse, nämlich wieder eine 10. Klasse. | =====FAQ - Frequently Asked Questions===== |
Ist es möglich, den Besuch in der 10. Klasse des letzten Jahres als Mittelstufe abzurechnen, da die jetzige 10. Klasse ja für die Lehrproben unter Oberstufe eingeordnet wird? Oder muss ich mir für den dritten Besuch eine Leihklasse suchen? | |
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<note tip>Mit den [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Unterrichtsbesuchen]] sind alle Schulstufen abzudecken. Die 10. Klasse kann dabei als Mittel- oder als Oberstufe gelten. Sie müssen sich für den dritten Besuch eine Leihklasse suchen. Sie dürfen die 10. Kl. nur einmal bei einem beratenden Besuch vorstellen. Eine Prüfungslehrprobe in der 10. Kl. (Oberstufe) ist in Ordnung. | |
| <note question>Laut Prüfungsordnung muss für das [[portfolio:pruefung:kolloquien:start|fachdidaktische Kollquium]] das Thema einer selbst gehaltenen Unterrichtseinheit benannt werden; muss diese Unterrichtseinheit in einer anderen Schulstufe gehalten worden sein als die [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:start|Lehrproben]]? |
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Lt. Prüfungsordnung muss für die mündl. Prüfung das Thema einer selbst gehaltenen Unterrichtseinheit benannt werden; diese UE muss in einer anderen Schul- oder Klassenstufe gehalten worden sein als die Lehrproben. Im Falle einer Lehrprobe in Klasse 10 (= Oberstufe) darf für den Ausgang der mündl. Prüfung die Klasse 10 nicht der Mittelstufe zugeordnet werden. Bezieht sich der Ausdruck "Klasse" auf die Klasse 10a/b/c oder auf die Klassenstufe 10? | <note tip>Sie sollen möglichst eine Unterrichtseinheit aus einer anderen Schul- bzw. Klassenstufe vorstellen.</note> |
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<note tip>Es bezieht sich auf die Klassenstufe 10! Sie müssen eine UE aus einer anderen Klassenstufe vorstellen.</note> | |
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Abdeckung der 3 Schulstufen: | <note question>Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsstunden auf meine beiden Fächer verteilen?</note> |
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<note tip>Grundsätzlich müssen die 3 Schulstufen abgedeckt werden. Bei Beratungsbesuchen in Fächern, die erst in der Mittelstufe beginnen (Chemie, GK), müssen nur die Mittel- und die Oberstufe abgedeckt sein: Wenn MS und OS abgedeckt sind, dann ist der 3. Besuch bezüglich der Klassenstufe frei wählbar.</note> | |
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Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsstunden auf meine beiden Fächer verteilen? | |
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<note tip>In etwa im Verhältnis 1 : 1. Dies gilt insbesondere für zwei Hauptfächer.</note> | <note tip>In etwa im Verhältnis 1 : 1. Dies gilt insbesondere für zwei Hauptfächer.</note> |
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Gibt es für die Verteilung einen Unterschied zwischen Kern- und Nebenfach? | <note question>Gibt es für die Verteilung einen Unterschied zwischen Kern- und Nebenfach?</note> |
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<note tip>Grundsätzlich nein. Dennoch ergibt sich bei manchen Fächerkombinationen, z.B. Mathematik/ Chemie, dass ein Fach auf einer Stufe gar nicht unterrichtet wird. So ist Chemie erst ab Klassenstufe 8 in der Stundentafel vorgesehen. In solchen Fällen gilt: Der Anteil des Unterrichts im Fach A, das auf allen Stufen unterrichtet wird, beträgt etwa 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden Stunden, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur auf der Mittel- und Oberstufe unterrichtet wird.</note> | <note tip>Grundsätzlich nein. Dennoch ergibt sich bei manchen Fächerkombinationen, z.B. Mathematik/ Chemie, dass ein Fach auf einer Stufe gar nicht unterrichtet wird. So ist Chemie erst ab Klassenstufe 8 in der Stundentafel vorgesehen. In solchen Fällen gilt: Der Anteil des Unterrichts im Fach A, das auf allen Stufen unterrichtet wird, beträgt etwa 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden Stunden, der Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur auf der Mittel- und Oberstufe unterrichtet wird.</note> |
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Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach und Beifach in der Lehramtsausbildung? | <note question>Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach und Beifach in der Lehramtsausbildung?</note> |
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<note tip>Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie – ähnlich wie im oben genannten Beispiel – von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Bildende Kunst + Beifach.</note> | |
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Wie muss ich bei 3 Unterrichtsfächern meine Stunden verteilen? | |
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<note tip>Wenn Sie eine sog. obligatorische Kombination von 3 Fächern haben, z.B. Geschichte/ Gemeinschaftskunde mit Geographie, müssen Sie die Unterrichtsstunden etwa gleichmäßig auf Ihre Fächer verteilen, also pro Fach etwa 20 Stunden vorsehen. Aufgrund der besonderen Situation eines Faches, z.B. an einer kleinen Schule, können kleinere Abweichungen – hier z.B. für das nur ab Klassenstufe 9/10 unterrichtete Fach Gemeinschaftskunde – akzeptiert werden. Wenn Sie außer Ihren beiden Hauptfächern ein freiwilliges drittes Fach haben, müssen Sie in Ihren beiden Hauptfächern mindestens 60 Stunden unterrichten und zusätzlich in Ihrem freiwilligen dritten Fach mindestens insgesamt 25 Stunden unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die Sie die Fakultas erwerben wollen, abzudecken. Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist gegenüber dem ”Normalfall” eine merkliche zusätzliche Belastung. Daher wird es noch toleriert, wenn ein kleiner Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnittes abgedeckt wird.</note> | |
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Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben? | |
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<note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, Mentor, den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Fachleiter muss nach § 12 Abs. 2 der AprOGymn ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des § 21 Abs. 3 Satz 2 und 3 der APrOGymn (Lehrprobe) und umfasst 2-3 Seiten Textteil für eine Einzelstunde (plus Anlagen) und bis zu 5 Seiten bei einer mehrstündigen Sequenz (z.B. Doppelstd.) (plus Anlagen)</note> | |
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Wie viele Stunden muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten? | <note tip>Grundsätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas für den Unterricht bis zum Abitur erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe. Damit dürfen Sie - ähnlich wie im oben genannten Beispiel - von 25 Stunden Minimum für das Beifach bei ca. 35 Stunden im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel für die Kombination Bildende Kunst + Beifach.</note> |
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<note tip>Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind, unterrichten, und zwar mindestens 7 Stunden pro Fach und pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann bei Bedarf auch der Unterstufe und die Klasse 10 sowohl der Mittel- wie der Oberstufe zugerechnet werden.</note> | <note question>Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?</note> |
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Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten? | <note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, [[portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:start|Mentor]], den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Ausbilder muss nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) GymPO]] ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21 (4) GymPO]] und umfasst bis zu 5 Seiten Textteil (plus Anlagen).</note> |
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<note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen. (z.B. Abiturvorbereitung)</note> | <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note> |
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Wird Vertretungsunterricht angerechnet? | <note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen (z. B. Abiturvorbereitung).</note> |
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| <note question>Wird Vertretungsunterricht im ersten Ausbildungsabschnitt auf die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden begleitetem Unterricht angerechnet?</note> |
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<note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung von Klassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden. Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig, wenn Sie - wie es die Regel ist – mehr als die Mindeststundenzahl unterrichten und so mehr Erfahrung vor Ihrem selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt sammeln.</note> | <note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung einer Klasse hinausgeht, darf auch in die Bilanz der mindestens zu erbringenden 60 Stunden begleiteten Unterricht aufgenommen werden. Unterrichten Sie nach Möglichkeit mehr als die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden, um vor Ihrem selbstständigen Unterricht im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] möglichst viel Erfahrung zu sammeln.</note> |
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