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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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 <note question>Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?</note>  <note question>Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?</note> 
  
-<note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, [[portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:start|Mentor]], den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Ausbilder muss nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) GymPO II]] ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21 (4) GymPO II]] und umfasst bis zu 5 Seiten Textteil (plus Anlagen).</note>  +<note tip>Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde einen schriftlichen Entwurf zu erstellen. Er ist Grundlage für die Beratung durch Ihren einführenden Lehrer, [[portfolio:referendariat:ausbildungsschulen:mentoren:start|Mentor]], den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleiters. Für die [[portfolio:referendariat:unterrichtsbesuche:start|Beratungsbesuche]] der Ausbilder muss nach [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+12&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 12 (2) GymPO]] ein Unterrichtsentwurf angefertigt werden. Dieser Unterrichtsentwurf orientiert sich an den Vorgaben des [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21 (4) GymPO]] und umfasst bis zu 5 Seiten Textteil (plus Anlagen).</note> 
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-<note question>Wie viele Stunden muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten?</note> +
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-<note tip>Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind, unterrichten, und zwar mindestens sieben Stunden pro Fach und pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamt das Minimum von 60 Stunden. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann bei Bedarf auch der Unterstufe und die Klasse 10 sowohl der Mittel- wie der Oberstufe zugerechnet werden.</note>+
  
 <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note>  <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note> 
  
-<note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen(z.B. Abiturvorbereitung)</note>+<note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen (z. B. Abiturvorbereitung).</note>
    
 <note question>Wird Vertretungsunterricht  im ersten Ausbildungsabschnitt auf die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden begleitetem Unterricht angerechnet?</note> <note question>Wird Vertretungsunterricht  im ersten Ausbildungsabschnitt auf die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden begleitetem Unterricht angerechnet?</note>
  
-<note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung einer Klasse hinausgeht, darf auch in die Bilanz der mindestens zu erbringenden 60 Stunden begleiteten Unterricht aufgenommen werden. Unterrichten Sie mehr als die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden, um vor Ihrem selbstständigen Unterricht im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] möglichst viel Erfahrung zu sammeln.</note> +<note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung einer Klasse hinausgeht, darf auch in die Bilanz der mindestens zu erbringenden 60 Stunden begleiteten Unterricht aufgenommen werden. Unterrichten Sie nach Möglichkeit mehr als die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden, um vor Ihrem selbstständigen Unterricht im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] möglichst viel Erfahrung zu sammeln.</note> 
  
  
  
portfolio/referendariat/faq/start.1517302591.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/30 08:56 von reinmuth