SeminarWiki ab K24

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


portfolio:referendariat:faq:start

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
portfolio:referendariat:faq:start [2020/12/17 10:07] schumacherportfolio:referendariat:faq:start [2023/12/28 16:26] (aktuell) schumacher
Zeile 26: Zeile 26:
 <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note>  <note question>Darf ich auch in Klasse 5 und in der letzten Jahrgangsstufe 12 bzw. 13 unterrichten?</note> 
  
-<note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen(z.B. Abiturvorbereitung)</note>+<note tip>Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche und pädagogische Gründe, die Ihre Kollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diesen Klassenstufen zu betrauen (z. B. Abiturvorbereitung).</note>
    
 <note question>Wird Vertretungsunterricht  im ersten Ausbildungsabschnitt auf die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden begleitetem Unterricht angerechnet?</note> <note question>Wird Vertretungsunterricht  im ersten Ausbildungsabschnitt auf die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden begleitetem Unterricht angerechnet?</note>
  
-<note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung einer Klasse hinausgeht, darf auch in die Bilanz der mindestens zu erbringenden 60 Stunden begleiteten Unterricht aufgenommen werden. Unterrichten Sie mehr als die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden, um vor Ihrem selbstständigen Unterricht im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] möglichst viel Erfahrung zu sammeln.</note> +<note tip>Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung einer Klasse hinausgeht, darf auch in die Bilanz der mindestens zu erbringenden 60 Stunden begleiteten Unterricht aufgenommen werden. Unterrichten Sie nach Möglichkeit mehr als die geforderte Mindeststundenzahl von 60 Stunden, um vor Ihrem selbstständigen Unterricht im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] möglichst viel Erfahrung zu sammeln.</note> 
  
  
  
portfolio/referendariat/faq/start.1608199659.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/17 10:07 von schumacher