Mindestgruppengröße bei Lehrproben

Gerade in der Oberstufe und in den aus verschiedenen Klassen zusammengesetzten Fachgruppen ist es wichtig, auf die erforderliche Mindestgröße zu achten. Sie beträgt in den Klassen der Unter- und Mittelstufe fünfzehn, in der Eingangsklasse der Oberstufe (Klasse 10) mindestens zwölf Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des Kurssystems sind keine Untergrenzen festgelegt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Mindestgröße für die Kursbildung, die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist, auch Anhaltspunkt für die Prüfungskommission ist. Als Stichtag, zu dem diese Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des Schuljahres.

Kritische Gruppengrößen am Schuljahresbeginn bzw. im Vorfeld des Prüfungszeitraums

Wenn die Mindestgruppengröße unterschritten wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), ist zu prüfen, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung (eigenständiger Lehrauftrag) erforderlich macht. Dabei gilt z. B. eine Unterschreitung der Klassen- bzw. Gruppenmindestgröße um zwei Schüler als gerade noch hinnehmbar (ausgenommen Sport: Mindestzahl 12). Jedoch machen schon vor Beginn der Prüfungslehrprobenphase z.B. lediglich 9 Schüler in einer 10. Klasse (Sollstärke: 12) eine Abstimmung zwischen Schulleitung und Landeslehrerprüfungsamt erforderlich, damit eine andere größere Klasse zur Prüfung zugewiesen werden kann, die vorübergehend selbstständig unterrichtet wird. Die Schulleitung kann dem LLPA auch mitteilen, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine größere Klasse nicht zur Verfügung steht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch „Leihschüler” aus Parallelklassen nur für die Prüfungslehrprobe ist nicht zulässig! Die Gruppengröße des zugewiesenen Lehrauftrags im Fach Sport sollte zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße liegen, sonst müsste vielleicht aufgrund von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagt werden.

Kritische Gruppengrößen am Tag der Lehrprobe

Wird die Mindestgruppengröße in der Lehrprobenstunde deutlich unterschritten (etwa durch Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss. Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen müssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens zwölf Schüler aktiv mitwirken.

Richtlinien des Landeslehrerprüfungsamts zur Mindestgruppengröße