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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:pruefungskommission

Prüfungskommission - Prüfer, Fremdprüfer, Vorsitzender

Die Prüfungskommission bei der Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe) setzt sich zusammen aus dem Prüfer bzw. dem Fremdprüfer und dem Prüfungsvorsitzenden. Der Prüfer ist der eigene Ausbilder im jeweiligen Fach am Seminar.
Nach § 21 (1) GymPO nimmt bei zwei Lehrproben in einem Fach der eigene Ausbilder nur an einer davon als Prüfer teil; in der zweiten Lehrprobe (Fremdprüfung) nimmt ein anderer Ausbilder im entsprechenden Fach teil (= Fremdprüfer, nicht der eigene Ausbilder am Seminar). Das LLPA teilt aufgrund des Vorschlags des Seminars mit, welche Lehrprobe von einem Fremdprüfer abgenommen wird. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass ein Fremdprüfer in dem Fach zum Einsatz kommt, in dem zwei Lehrproben abgelegt werden. Die Fremdprüfung findet in der Regel in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
Der Prüfungsvorsitzende wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgesetzt und nimmt beide Lehrproben im Nicht-Dokumentations-Fach ab. Im Dokumentations-Fach ist der Vorsitzende in der Regel auch der weitere Prüfer für die schriftliche Arbeit (Dokumentation).
Die Mitteilung des Landeslehrerprüfungsamtes zur Verteilung der Lehrproben auf die Lehrprobenzeiträume enthält Namen und Adressen (Dienst- bzw. Privatadressen) des jeweiligen Prüfers bzw. Fremdprüfers und des Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch des kirchlichen Vertreters).Wenn ein freiwilliges weiteres (in der Regel ein drittes) Fach ausgebildet wird, erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt eine gesonderte Mitteilung über den Vorsitzenden in diesem freiwilligen Fach.

portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/pruefungskommission.txt · Zuletzt geändert: 2020/12/17 10:10 von schumacher