Verteilung der Lehrproben
Die Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + freiwilligem dritten Fach
Während die Verteilung der Lehrproben auf die Schulstufen einheitlich geregelt ist, ist die Zuordnung der entsprechenden Klassenstufen und Fächer auf die Prüfungszeiträume nicht vorgegeben. Die gewünschte Verteilung trägt der Referendar unter Beachtung u.a. der jeweiligen Mindeststundenzahl im Lehrprobenzeitraum in ein Formular des LLPA ein und legt dieses in den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase dem Schulleiter zur Genehmigung vor. Das Formular erhält der Referendar vom LLPA über die Ausbildungsschule. Das kursspezifische Formular ist auch unter Kursinformationen zu finden.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Klassen nicht durch eventuelle Klassenfahrten, Praktika oder andere schulische Veranstaltungen abwesend sind (Stundenzahl im Lehrprobenzeitraum).
Anschließend gibt der Referendar das unterschriebene Formular im Sekretariat des Seminars ab. Der Abgabetermin liegt früh im Schuljahr; in der Regel im September (genaue Terminvorgabe erfolgt durch das LLPA).
Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird allen an der Lehrprobe Beteiligten vom Landeslehrerprüfungsamt schriftlich mitgeteilt, welche Klasse und welches Fach welcher Phase zugewiesen wurden. Diese Mitteilung enthält auch die Information über die jeweilige Prüfungskommission (Prüfer bzw. Fremdprüfer, Prüfungsvorsitzender).