Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern
Fall A: Zwei Hauptfächer
In jedem der beiden Fächer ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe (ab Klasse 10) abzulegen. In dem Fach, in dem die Dokumentation nicht geschrieben wurde, ist eine weitere Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe abzulegen.
Fall B: Ein Hauptfach und ein Beifach
Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl des Faches für die Dokumentation finden die beiden weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im Hauptfach (somit also auch bei Dokumentation im Hauptfach zwei Lehrproben im Hauptfach!).
Übersicht (2 Pflichtfächer)
Fall | Fächer (1) | Dokumentation | 1. Lehrprobe | 2. Lehrprobe | Prüfer (2) |
---|---|---|---|---|---|
A | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
B1 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2.Beifach | Unter- oder Mittelstufe | Ausbilder | |||
B2 | 1.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
2.Beifach | x | Unter- oder Mittelstufe | Ausbilder |
Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.