Fachbezogene Regelungen
Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)
Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich.
Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft
In den Prüfungen (zwei unterrichtspraktische Prüfungen bzw. eine unterrichtspraktische Prüfung und die Dokumentation) in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaften/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen.