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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start

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 ===== Schulleiterbeurteilung ===== ===== Schulleiterbeurteilung =====
-Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von nahezu 25 % in die Gesamtnote ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/jgj/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=h&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GymLehrPrOBWV4P13&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint|§ 13 der APrOGymn]]). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt Teilbereichen: +Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 7/30 in die [[portfolio:pruefung:start#Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote| Gesamtnote]] ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13 GymPO]]). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt Teilbereichen: 
-  - Fachliche Kompetenz +  - Fachliche Kompetenzen 
-  - Didaktische Befähigung +  - Didaktische und methodische Kompetenzen 
-  - Methodisches Können +  - Qualität und Erfolg des Unterrichts 
-  - Verhalten im Unterricht +  - Erzieherisches Wirken und Lehrerpersönlichkeit
-  - Erzieherisches Wirken+
   - Verhalten im Dienst   - Verhalten im Dienst
-Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.+Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.\\ 
 +Nach Übergabe des Zeugnisses kann der Referendar die Aushändigung der Schulleiterbeurteilung bei der Schulleitung beantragen. Die Schulleiterbeurteilung wird dann von der Schulleitung ausgehändigt.
 \\ \\
-==== Erläuterung zu den 6 Teilbereichen ==== +==== Erläuterungen zu den Beurteilungsbereichen der Schulleiterbeurteilung ==== 
-=== 1. Fachliche Kompetenz === + 
-zum Beispiel: +Bei den Kriterien zu den Beurteilungsbereichen handelt es sich nicht um einen abgeschlossenen und vollständig abzuarbeitenden Katalog. Von der Schulleitung ist vielmehr die gesamte Berufsfähigkeit der Studienreferendarinnen und Studienreferendare in einer Gesamtwürdigung darzustellen. Die Kriterien dienen auch dem Ziel einer möglichst großen Transparenz und Vergleichbarkeit in Ausbildung und Prüfung sowie einer leistungsgerechten Beurteilung. 
-Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auch Sprachbeherrschungbei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeitbei künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung + 
-Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden und Problemen des Fachs +=== Beurteilungsbereich „Unterrichten“ === 
-Einblick in die wissenschaftstheoretischen Grundlagen des Fachs +(fachliche Kompetenzen, didaktische u. methodische Kompetenzen; Qualität und Erfolg des Unterrichts)\\ 
-Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge\\+ 
 +Die Lehrperson achtet in Planung, Durchführung und Nachbereitung auf Qualität und Erfolg des Unterrichts. Sie unterrichtet auf der Basis fundierter fachwissenschaftlicher, fachpraktischer und ggf. fremdsprachlicher Kenntnisse sorgfältig und gewissenhaft. Grundlage der Planung ist der aktuelle Bildungsplan des allgemeinbildenden Gymnasiums mit seinen spezifischen Anforderungen und Zielsetzungeninsbesondere dem Bildungsziel der allgemeinen Hochschulreife. Die didaktische Konzeption berücksichtigt die psychologischensoziokulturellen und fachlichen Voraussetzungen der Schüler. Die Lehrperson achtet auf altersgerechte kognitive Aktivierung, die es den Schülern ermöglicht, Kompetenzen zu erwerben und weiterzuentwickeln. Der Material-, Medien- und Methodeneinsatz ist didaktisch reflektiert und im Hinblick auf die Unterrichtsziele funktional.\\ 
 + 
 +Nachfolgende Aspekte dienen als Impulse – im Sinne von Anregungen\\ 
 + 
 +__Planung____:__ Die Lehrperson ... 
 +  * zeigt ihre Fähigkeit zur Analyse des Unterrichtsgegenstandes unter fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten und zu dessen Umsetzung unter didaktisch-methodischen Gesichtspunkten, 
 +  * stellt angemessene Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler her, 
 +  * reflektiert Lernvoraussetzungen, 
 +  * verknüpft einzelne Phasen des Unterrichts logisch zu einem schlüssigen Lernweg, 
 +  * plant und organisiert Unterrichtssequenzen und -einheiten stringent und zielorientiert.
 \\ \\
-=== 2Didaktische Befähigung === +__Durchführung:__ Die Lehrperson..
-zum Beispiel: +  * gestaltet Unterrichtsphasen sach-, schüler- und situationsgerecht, 
-Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen und zur Auswahl der Unterrichtsinhalte +  * sorgt für Transparenz des Unterrichts, z. B. durch präzise Aufgabenstellung, Klärung von Begriffen, 
-ProblemorientierungTransfervermögen +  * zeigt eindeutige Reaktionen auf Schülerbeiträge, 
-Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten und Unterrichtsstunden +  * strukturiert und rhythmisiert den Unterricht, 
-Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht\\+  * verfügt über ein umfangreiches Methodenrepertoire und setzt Methoden, Sozialformen, Materialien sowie Medien funktional ein, 
 +  * ermöglicht den Erwerb und die Weiterentwicklung von Kompetenzen entsprechend den Anforderungen des Bildungsplans, 
 +  * baut differenzierende Maßnahmen ein und ermöglicht so Lernfortschritte der Schüler entsprechend ihren jeweiligen individuellen Voraussetzungen, 
 +  * setzt die Planung situativ flexibel um
 +  * vermittelt und fördert verschiedene Lern- und Arbeitsstrategien, 
 +  * sorgt für angemessene Sicherung der Unterrichtsergebnisse, 
 +  * setzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgskontrolle reflektiert und sachgerecht ein. 
 + 
 +__Nachbereitung____:__ Die Lehrperson ... 
 +  * reflektiert ihren Unterricht strukturiert und (selbst-) kritisch, 
 +  * erkennt in Planung und Unterricht aufgetretene Probleme und entwickelt für diese Lösungsansätze, 
 +  * ist offen für Kritik, prüft Anregungen und nimmt diese gegebenenfalls auf, 
 +  * korrigiert Schülerarbeiten sorgfältig, bewertet Schülerleistungen angemessen und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben.
 \\ \\
-=== 3. Methodisches Können === +=== Beurteilungsbereich „Erziehen" === 
-zum Beispiel: +Die Lehrperson agiert in ihrer Rolle authentisch und souverän. Sie zeigt ein wertschätzendes Verhalten im Umgang mit Schülern; dabei berücksichtigt sie die kulturelle und soziale Vielfalt der Lerngruppe. Es gelingt ihr, eine konstruktive, freundliche Unterrichtsatmosphäre zu schaffenin der Lernbereitschaft und selbstständige Arbeit ebenso wie respektvolles Miteinander und gegenseitige Unterstützung gefördert werden. Durch ihr beispielgebendes Arbeits- und Sozialverhalten vermittelt die Lehrperson Werteträgt zum Demokratie-Lernen bei und wird so dem Erziehungsauftrag gerecht.
-Unterrichtsformen und ihr Wechsel  +
-Strukturierung des Unterrichts (StoffanordnungVerknüpfung der Lernschritte)Angemessenheit der Methoden und ihres Wechsels  +
-Veranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität  +
-Einsatz von Materialien und Medien, Tafel- anschrieb +
-Frage- und Impulstechnik +
-ZielorientierungZeitökonomie +
-Übung und Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse\\+
 \\ \\
-=== 4Verhalten im Unterricht === +Die Lehrperson ..
-zum Beispiel: +  * baut Vertrauen auf und zeigt Empathie, 
-Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache) +  * würdigt die Leistungen der Schüler und nimmt deren Fragen und Probleme ernst, 
-Situationsgerechtes Handeln und Reagieren (auch im Umgang mit Störungen)Fähigkeit, auf die Schüler einzugehen +  * leitet Schüler zu eigenverantwortlichem Handeln und sachgerechtem Urteilen an, 
-Fähigkeit zu motivierenzu selbstständiger Arbeit anzuleiten und möglichst viele Schüler am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen +  * erkennt individuellen Unterstützungsbedarf und bietet adäquate Hilfestellung an, 
-Fähigkeit zur GesprächsführungAngemessenheit der Lehrersprache\\+  * reagiert bei Problemen und Konflikten angemessen und professionell, 
 +  * hat klare Erziehungsvorstellungen und kann diese vermitteln.
 \\ \\
-=== 5. Erzieherisches Wirken === +=== Beurteilungsbereich „Verhalten im Dienst“ === 
-zum Beispiel: +Die Lehrperson bringt sich engagiert in das Leben der Schule ein. Sie erfüllt die dienstlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der schulrechtlichen Normen zuverlässig und pflegt die vertrauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit mit Kollegium, Schulleitung, Eltern und anderen am Schulleben Beteiligten.
-Unterrichtsatmosphäre und Lehrer-Schüler-Verhältnis +
-Beispielgebendes Arbeits- und Sozialverhalten +
-Interesse am Schüler, pädagogischer Takt +
-natürliche Autorität +
-Streben nach Gerechtigkeit\\+
 \\ \\
-=== 6Verhalten im Dienst === +Die Lehrperson ..
-zum Beispiel: +  * nimmt Aufgaben im Rahmen ihres Lehrauftrags unter Berücksichtigung der schulrechtlichen Normen mit Sorgfalt und Umsicht wahr und dokumentiert sie zuverlässig, 
-Zuverlässigkeit +  * zeigt InitiativeEngagement, Kreativität und Organisationsgeschick bei der Gestaltung des Schullebens, auch über den Unterricht hinaus, 
-Fähigkeit zur Selbstkritik und Lernbereitschaft +  * verfügt über fundierte schulkundliche Kenntnisse.
-Eigeninitiative im Unterricht und bei außer-unterrichtlichen Veranstaltungen +
-Zusammenarbeit mit SchulleitungKollegen und Eltern +
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