SeminarWiki K23

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Schulleiterbeurteilung

Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 7/30 in die Gesamtnote ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. § 13 GymPO II). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 6 Teilbereichen:

  1. Fachliche Kompetenz
  2. Didaktische Befähigung
  3. Methodisches Können
  4. Verhalten im Unterricht
  5. Erzieherisches Wirken
  6. Verhalten im Dienst

Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird. Die schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte.

Erläuterungen zu den 6 Teilbereichen der Schulleiterbeurteilung

1. Fachliche Kompetenz

zum Beispiel:

  • Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auch Sprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeit, bei künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung
  • Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden und Problemen des Fachs
  • Einblick in die wissenschaftstheoretischen Grundlagen des Fachs
  • Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge

2. Didaktische Befähigung

zum Beispiel:

  • Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen und zur Auswahl der Unterrichtsinhalte
  • Problemorientierung, Transfervermögen
  • Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten und Unterrichtsstunden
  • Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht

3. Methodisches Können

zum Beispiel:

  • Unterrichtsformen und ihr Wechsel
  • Strukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte), Angemessenheit der Methoden und ihres Wechsels
  • Veranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität
  • Einsatz von Materialien und Medien, Tafelanschrieb
  • Frage- und Impulstechnik
  • Zielorientierung, Zeitökonomie
  • Übung und Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse

4. Verhalten im Unterricht

zum Beispiel:

  • Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache)
  • Situationsgerechtes Handeln und Reagieren (auch im Umgang mit Störungen), Fähigkeit, auf die Schüler einzugehen
  • Fähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten und möglichst viele Schüler am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen
  • Fähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache

5. Erzieherisches Wirken

zum Beispiel:

  • Unterrichtsatmosphäre und Lehrer-Schüler-Verhältnis
  • Beispielgebendes Arbeits- und Sozialverhalten
  • Interesse am Schüler, pädagogischer Takt
  • natürliche Autorität
  • Streben nach Gerechtigkeit

6. Verhalten im Dienst

zum Beispiel:

  • Zuverlässigkeit
  • Fähigkeit zur Selbstkritik und Lernbereitschaft
  • Eigeninitiative im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Schulleitung, Kollegen und Eltern
portfolio/pruefung/schulleiterbeurteilung/start.1456253168.txt.gz · Zuletzt geändert: 2016/02/23 18:46 von reinmuth