portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen
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- | **Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)** | + | **Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT)**\\ |
Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich. | Eine Lehrprobe im fachsystematischen Teil (Biologie) des Faches BNT ist für Referendare mit dem Fach Biologie möglich. Im Lehrprobenzeitraum werden lediglich die fachsystematischen Biologiestunden (mind. 6) im TVP ausgewiesen. Eine Lehrprobe im integrativen Teil (Ch, Phy, Bio, Technik) ist nicht möglich. | ||
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- | **Gemeinschaftskunde, | + | **Gemeinschaftskunde, |
In den Prüfungen (zwei unterrichtspraktische Prüfungen bzw. eine unterrichtspraktische Prüfung und die Dokumentation) in den Fächern Gemeinschaftskunde, | In den Prüfungen (zwei unterrichtspraktische Prüfungen bzw. eine unterrichtspraktische Prüfung und die Dokumentation) in den Fächern Gemeinschaftskunde, | ||
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