portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:schwerbehinderung
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- | ==== Hinweis bei Schwerbehinderung ==== | + | ===== Hinweis bei Schwerbehinderung |
Schwerbehinderte und gleichgestellte Referendare erhalten Nachteilsausgleiche: | Schwerbehinderte und gleichgestellte Referendare erhalten Nachteilsausgleiche: | ||
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- | * Die Ankündigung der unterrichtspraktischen Prüfung erfolgt 3 Tage früher, also 6 Werktage vor der Prüfung. Das LLPA informiert die Schulleitung hierüber rechtzeitig. | + | * Die Ankündigung der unterrichtspraktischen Prüfung erfolgt 3 Tage früher, also 6 Werktage vor der Prüfung. |
- | * Außerdem kann auf Wunsch des Referendars vor der Prüfung ein Gespräch stattfinden (ggf. unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung) bzgl. der behinderungsbedingten Auswirkungen auf die anstehende Prüfung. Das LLPA informiert die Mitglieder des Prüfungsausschusses rechtzeitig, | + | * Außerdem kann auf Wunsch des Referendars vor der Prüfung ein Gespräch stattfinden (ggf. unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung) bzgl. der behinderungsbedingten Auswirkungen auf die anstehende Prüfung. |
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