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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:unterrichtsentwurf

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Unterrichtsentwurf zur Lehrprobe

Mindestens 30 Minuten vor Beginn der Stunde übergibt der Referendar dem Sekretariat der Schule einen ”Unterrichtsentwurf zur Prüfungslehrprobe” in dreifacher (Religion: vierfacher) Ausfertigung. (Fehlen Entwurf oder Versicherung zu selbständigkeit und Quellenangabe/vgl. Deckblatt, wird die Lehrprobe mit ”ungenügend” bewertet). Die Prüfungsordnung erwartet, dass in dem Entwurf der Zusammenhang mit den beiden vorangehenden und der folgenden Unterrichtsstunde schlüssig dargelegt wird. Dies ist jedoch nur dann vollständig möglich, wenn es sich nicht um die erste oder letzte Stunde der Unterrichtseinheit handelt. Der Entwurf (Planungskompetenz) wird nicht gesondert benotet, jedoch zusammen mit der eventuellen Stellungnahme (Reflexionskompetenz) nach der Stunde bei der Notenfindung berücksichtigt.
Der Entwurf soll ohne Deckblatt und Materialien (im Anhang) für eine Einzelstunde nicht mehr als 2-3 Seiten umfassen. Nur bei einer Doppelstunde sind bis zu 5 Seiten zulässig. § 21 Absatz 3 APrOGymn

Vorlage Deckblatt
Vorlage Deckblatt

portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/unterrichtsentwurf.1449329664.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/12/05 15:34 von reinmuth