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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:verteilung_lp_pflicht

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Verteilung der Lehrproben bei Pflichtkombinationen

Fall A: Zwei Hauptfächer

In jedem der beiden Fächer ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe (ab Klasse 10) abzulegen. In dem Fach, in dem die DUE nicht geschrieben wurde, ist eine weitere Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe abzulegen.

Fall B: Ein Hauptfach und ein Beifach

Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl des Faches für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden die beiden weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im Hauptfach.

Fall C: Drei Hauptfächer

Bei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe erforderlich. Die vierte Lehrprobe ist auf der Unter- oder Mittelstufe in einem der Fächer abzulegen, in dem die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht geschrieben wird.

Fall D: Zwei Hauptfächer und ein Beifach

In diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach eine Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich. Die vierte Lehrprobe erfolgt auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach, in dem ggf. die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht geschrieben wird.

Übersicht (notwendige Kombinationen)

Fall Fächer (1) DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer (2)
A 1.Hauptfach x Oberstufe - Ausbilder
2.Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
B1 1.Hauptfach x Oberstufe Unter- oder Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
2.Beifach Unter- oder Mittelstufe Ausbilder
B2 1.Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
2.Beifach x Unter- oder Mittelstufe Ausbilder
C 1.Hauptfach x Oberstufe - Ausbilder
2.Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe (3) 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
3.Hauptfach Oberstufe - Ausbilder
D1 1.Hauptfach x Oberstufe - Ausbilder
2.Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
3.Beifach Unter- oder Mittelstufe - Ausbilder
D2 1.Hauptfach Oberstufe Unter- oder Mittelstufe (3) 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer
2.Hauptfach Oberstufe Ausbilder
3.Beifach x Unter- oder Mittelstufe - Ausbilder

Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Im Fall C und im Fall D2 gilt: Der Referendar meldet das Fach, in dem er zwei Lehrproben ablegen will, zusammen mit dem Thema seiner DUE auf dem Formular „Dokumentaion einer Unterrichtseinheit“ an die Seminarleitung.

portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/verteilung_lp_pflicht.1444844905.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/14 17:48 von reinmuth