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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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Ausbildung in einem dritten Fach

Es werden notwendige und freiwillige Drei-Fach-Kombinationen unterschieden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Fächerkombinationen gemäß WPO vom 13.03.2001 (Studienbeginn vor WS 2010/11) sind in der Übersicht „3-Fächer-Kombinationen“ aufgeführt.
Eine mögliche Änderung der Fächerkombination durch Änderung der Reihenfolge der Fächer ist ausschließlich innerhalb der ersten drei Wochen nach Beginn des Referendariats möglich und kann danach nicht mehr geändert werden. Der schriftliche Antrag an das Prüfungsamt muss fristgerecht im Sekretariat des Seminars abgegeben werden.
In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung zwischen notwendiger und freiwilliger Drei-Fächer-Kombination dargestellt:

w.z.B.: Geographie + Gemeinschaftskunde + Sport ^ Freiwillige Drei-Fächer-Kombination w.z.B.: Deutsch + Geschichte + Sport ^

Die 60 Ustd. für das 1. Schulhalbjahr sind gleichmäßig auf die 3 Fächer zu verteilen: Pro Fach ca. 20 Ustd. (geringfügige Abweichungen werden toleriert; 14 Ustd. dürfen aber nicht unterschritten werden). Dabei sind alle Klassenstufen abzudecken. Die 60 Ustd. für das 1. Schulhalbjahr sind gleichmäßig auf das 1. und 2. Fach zu verteilen. Im freiwilligen 3. Fach sind zusätzlich mindestens 25 Ustd. zu unterrichten. Dabei sind alle Klassenstufen, für die die Fakultas erworben werden soll, abzudecken.

Freiwilliges drittes Fach

Erster Ausbildungsabschnitt: In den Lehraufträgen sind insgesamt 25 Stunden zusätzlich zu den sonstigen Fächern zu unterrichten. Wenn der vorgeschriebene Ausbildungsumfang von 25 Stunden im 1. Ausbildungsabschnitt nicht erreicht wird, muss rechtzeitig vor Beginn der Prüfungszeit ein begleiteter Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden Stunden übernommen werden.
Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen dritten Fach nur ausnahmsweise zulässig. Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die Belastungsgrenze von 12 Stunden ist jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts im freiwilligen Fach nicht zu überschreiten.

Pflichtkombination von drei Fächern

Für die Pflichtkombination wie z.B. Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie ist in jedem Fach ein durchgehender Lehrauftrag erforderlich. Im ersten Ausbildungsabschnitt werden pro Fach etwa 20 Stunden begleitet unterrichtet und dabei alle zugehörigen Stufen abgedeckt. Insgesamt mindestens 60 Unterrichtsstunden und in jedem Fach pro Stufe mindestens 7 Stunden. Im 2. Ausbildungsabschnitt sind neben den selbstständig durchlaufenden Lehraufträgen noch in zwei der drei Fächer begleitete Lehraufträge zu übernehmen. Diese sollen auf verschiedenen Stufen durchgeführt werden.

portfolio/referendariat/dreifachkombi/start.1444590069.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/11 19:01 von reinmuth