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Fachdidaktische Kolloquien
Jedes fachdidaktische Kolloquium dauert etwa 30 Minuten und erstreckt sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung. Das jeweilige Kolloquium nimmt inhaltlich seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit. In dem Fach, in dem die Dokumentation nach §19 GymPO II durchgeführt wurde, nimmt das Kolloquium seinen Ausgang von einer Unterrichtseinheit, die nicht Gegenstand der Dokumentation war. (§ 22 GymPO II)
Das jeweilige Thema der selbst durchgeführten Unterrichtseinheiten teilt der Referendar zum vorgegebenen Termin dem Landeslehrerprüfungsamt über das Formblatt Meldung fachdidaktische Kolloquien und Kolloquium in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie mit.
Die Referendare lassen jedem ihrer Fachdidaktik-Ausbilder am Seminar eine Kopie des Meldebogens (pdf ohne Unterschrift) per E-Mail zukommen.
Der Abgabetermin wird im „Terminplan LLPA“ veröffentlicht (kursspezifischer Terminplan LLPA; siehe "Kursinformationen").
Angabe der Unterrichtseinheit für die fachdidaktischen Kolloquien
Die Auswahl der Klassenstufe, in der die Unterrichtseinheit durchgeführt wurde und als Ausgang für ein fachdidaktisches Kolloquium dient, erfolgt nach folgendem Stufenverfahren:
1. Auswahl einer Klassenstufe aus dem selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt, die einer anderen Schulstufe zugeordnet ist als die, in der die unterrichtspraktische(n) Prüfung(en) nach § 21 GymPO II durchgeführt wurde(n).
Ist dies nicht möglich, folgt 2.
2. Auswahl einer Klassenstufe aus dem selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt, die nicht der Klassenstufe entspricht, in der die unterrichtspraktische(n) Prüfung(en) nach § 21 GymPO II durchgeführt wurde(n).
Ist dies nicht möglich, folgt 3.
3. Auswahl einer Klassenstufe aus dem begleiteten Unterricht im 1. Ausbildungsabschnitt, die nicht der Schulstufe entspricht, in der die unterrichtspraktische(n) Prüfung(en) nach § 21 GymPO II durchgeführt wurde(n). Für ab Klasse 8 beginnende Fächer (Ch, GK, Esp, NwT) gilt: Auswahl einer Klassenstufe aus dem begleiteten Unterricht im 1. Ausbildungsabschnitt, die nicht der Klassenstufe entspricht, in der die unterrichtspraktische(n) Prüfung(en) nach § 21 GymPO II durchgeführt wurde(n).
Grundsätzlich gelten:
Es darf keine Unterrichtseinheit gewählt werden, die in den Fachdidaktik-Sitzungen des Faches ausgearbeitet wurde.
Im Dokumentations-Fach darf die Klassenstufe, in der die Dokumentation durchgeführt wurde, gewählt werden. Die gewählte Unterrichtseinheit darf dabei nicht Gegenstand der Dokumentation sein.
Ablauf des Kolloquiums
Das Kolloquium nimmt seinen Ausgang von der jeweils gemeldeten Unterrichtseinheit. Die Beschäftigung mit dem Thema dieser Unterrichtseinheit umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. In der übrigen Zeit wird die Breite des Wissens aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu den vom Referendar gemachten Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft.