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^ Prüfungsteil ^ GymPO ^ Gewichtung\\ (zusätzliches drittes Fach) ^ | ^ Prüfungsteil ^ GymPO ^ Gewichtung\\ (zusätzliches drittes Fach) ^ |
| [[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:start|Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe)]] |[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21]] | 3/10| | | [[portfolio:pruefung:Unterrichtspraxis:start|Beurteilung der Unterrichtspraxis (Lehrprobe)]] |[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+21&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 21]] | 3/10| |
| [[portfolio:pruefung:kolloquien:start|Fachdidaktisches Kolloquium]]|[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+22&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 22]] | 3/10 | | | [[portfolio:pruefung:kolloquien:fachdid_kolloquien:start|Fachdidaktisches Kolloquium]] |[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+22&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 22]] | 3/10 | |
| [[portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start|Schulleiterbeurteilung]] |[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13]]| 4/10 | | | [[portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start|Schulleiterbeurteilung]] |[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13]]| 4/10 | |
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===Berechnung der Leistungszahl=== | ===Berechnung der Leistungszahl=== |
Die Leistungszahl wird vom Prüfungsamt berechnet. Dabei werden die Noten des ersten Staatsexamens für alle drei Fächer einbezogen, unabhängig davon, ob die Ausbildung im zusätzlichen Fach abgebrochen oder zu Ende geführt wurde. | Die Leistungszahl wird vom Prüfungsamt berechnet. Dabei werden die Noten des ersten Staatsexamens bzw. BA/MA o.ed. für alle drei Fächer einbezogen, unabhängig davon, ob die Ausbildung im zusätzlichen Fach abgebrochen oder zu Ende geführt wurde. |
Die Noten des zweiten Staatsexamens fließen wie folgt in die Leistungszahlberechnung ein: Bei einer Vergleichsberechnung findet die Note des zusätzlichen Faches nur dann Berücksichtigung, wenn sie zu einer Verbesserung des Gesamtergebnisses aller drei Fächer in der den VD abschließenden Staatsprüfung führt. Eine schwächere Leistung im zusätzlichen Fach hat somit auf die Leistungszahlberechnung und die Einstellungschancen keine nachteiligen Auswirkungen. | Die Noten des den VD abschließenden Staatsexamens fließen wie folgt in die Leistungszahlberechnung ein: Bei einer Vergleichsberechnung findet die Note des zusätzlichen Faches nur dann Berücksichtigung, wenn sie zu einer Verbesserung des Gesamtergebnisses aller drei Fächer in der den VD abschließenden Staatsprüfung führt. Eine schwächere Leistung im zusätzlichen Fach hat somit auf die Leistungszahlberechnung und die Einstellungschancen keine nachteiligen Auswirkungen. |
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