SeminarWiki ab K24

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
portfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start [2015/10/25 07:26] – Link auf Zusammensetzung der Gesamtnote ergänzt stoberportfolio:pruefung:schulleiterbeurteilung:start [2026/02/08 15:06] (aktuell) schumacher
Zeile 1: Zeile 1:
 ===== Schulleiterbeurteilung ===== ===== Schulleiterbeurteilung =====
-Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von nahezu [[portfolio:pruefung:start#Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote|25 % in die Gesamtnote]] ein. Zu beurteilen sind Leistungen im selbstständigen Unterricht, schulkundliche Kenntnisse, die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen und methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten zum Umgang mit fächerübergreifenden und überfachlichen Themenstellungen und das gesamte dienstliche Verhalten im [[portfolio:referendariat:zweiter_aa:start|zweiten Ausbildungsabschnitt]] (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13 der APrOGymn]]). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 6 Teilbereichen: +Der Schulleiterbeurteilung kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter die Entwicklung als Lehrer über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit dem hohen Anteil von 3/13 in die [[portfolio:pruefung:start#Zusammensetzung der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote| Gesamtnote]] ein. Zu beurteilen sind vorrangig Qualität und Erfolg des Unterrichts, die pädagogischen, erzieherischen und didaktischen sowie methodischen Kompetenzen, ggf. die Wahrnehmung einzelner Aufgaben einer Klassenleitung, daneben die schulkundlichen Kenntnisse und das gesamte dienstliche Verhalten mit Schwerpunkt auf dem zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13 Abs. 5 GymPO]]). Von der Schulleitung ist die gesamte Berufsfähigkeit in einer Gesamtwürdigung darzustellen.  
-  - Fachliche Kompetenz +
-  - Didaktische Befähigung +
-  - Methodisches Können +
-  - Verhalten im Unterricht +
-  - Erzieherisches Wirken +
-  - Verhalten im Dienst +
-Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll nicht erteilt werden, wenn in mehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikation in einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wirdDie schriftliche Beurteilung der Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Referendariats geändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte. +
-\\ +
-==== Erläuterungen zu den 6 Teilbereichen der Schulleiterbeurteilung ==== +
-=== 1. Fachliche Kompetenz === +
-zum Beispiel: +
-  * Kenntnis der für den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auch Sprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeit, bei künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung +
-  * Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden und Problemen des Fachs +
-  * Einblick in die wissenschaftstheoretischen Grundlagen des Fachs +
-  * Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge\\+
  
-=== 2. Didaktische Befähigung === 
-zum Beispiel: 
-  * Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen und zur Auswahl der Unterrichtsinhalte 
-  * Problemorientierung, Transfervermögen 
-  * Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten und Unterrichtsstunden 
-  * Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht\\ 
  
-=== 3. Methodisches Können === +Der Schulleiter kann jederzeit den Unterricht besuchen und ist verpflichtetden Studienreferendar in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen. Einer dieser Unterrichtsbesuche findet in der Oberstufe statt. Ein Besuch innerhalb eines Lehrprobenzeitraums vor der unterrichtspraktischen Prüfung ist ausgeschlossen. Ein Besuch in einer anderen Klassedie nicht von diesem Lehrprobenzeitraum betroffen istkann stattfinden. 
-zum Beispiel: +\\
-  * Unterrichtsformen und ihr Wechsel  +
-  * Strukturierung des Unterrichts (StoffanordnungVerknüpfung der Lernschritte), Angemessenheit der Methoden und ihres Wechsels  +
-  * VeranschaulichungElementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität  +
-  * Einsatz von Materialien und MedienTafelanschrieb +
-  * Frage- und Impulstechnik +
-  * Zielorientierung, Zeitökonomie +
-  * Übung und Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse\\+
  
-=== 4. Verhalten im Unterricht === +Gemeinsame Besuche von Ausbildern und Schulleitern sind zur Sicherstellung unabhängiger Bewertungen nicht zulässig.\\
-zum Beispiel: +
-  * Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache) +
-  * Situationsgerechtes Handeln und Reagieren (auch im Umgang mit Störungen), Fähigkeit, auf die Schüler einzugehen +
-  * Fähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten und möglichst viele Schüler am Unterrichtsgeschehen zu beteiligen +
-  * Fähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache\\+
  
-=== 5Erzieherisches Wirken === +Nach Übergabe des Zeugnisses kann der Referendar die Aushändigung der Schulleiterbeurteilung bei der Schulleitung beantragen. Die Schulleiterbeurteilung wird dann von der Schulleitung ausgehändigt. \\
-zum Beispiel: +
-  * Unterrichtsatmosphäre und Lehrer-Schüler-Verhältnis +
-  * Beispielgebendes Arbeits- und Sozialverhalten +
-  * Interesse am Schüler, pädagogischer Takt +
-  * natürliche Autorität +
-  * Streben nach Gerechtigkeit\\ +
- +
-=== 6. Verhalten im Dienst === +
-zum Beispiel: +
-  * Zuverlässigkeit +
-  * Fähigkeit zur Selbstkritik und Lernbereitschaft +
-  * Eigeninitiative im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen +
-  * Zusammenarbeit mit Schulleitung, Kollegen und Eltern+
  
 +\\
 +Weiterführende Hinweise befinden sich in der vom KM herausgegebenen [[https://llpa.kultus-bw.de/site/pbs-bw-rebrush2024/get/documents_E1303408003/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/llpa-bw/Handreichungen/Gymnasium/GymPO%20Handreichung%20Schulleiterbeurteilung.pdf|Handreichung für Schulleitungen]] zu [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymLehrPrO+BW+%C2%A7+13&psml=bsbawueprod.psml&max=true|§ 13 GymPO]].
portfolio/pruefung/schulleiterbeurteilung/start.1445758006.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/25 07:26 von stober