Unterrichtsbesuche der Ausbilder
(vgl. § 12 (2) und (3) GymPO)
Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt werden bis zum Beginn der Prüfungslehrproben von jedem Ausbilder mindestens drei Unterrichtsbesuche mit Beratung durchgeführt, dabei sollen nach Möglichkeit alle Schulstufen abgedeckt und eine Klassenstufe nur einmal vorgestellt werden. Im ersten Ausbildungsabschnitt muss in jedem Fach ein Beratungsbesuch in der Oberstufe erfolgen (Ausnahme Fach mit Beifachanforderung). Der beratende Unterrichtsbesuch im zweiten Ausbildungsabschnitt soll möglichst bis ca. drei Wochen vor Beginn der jeweiligen unterrichtspraktischen Prüfung erfolgen. Die Fristen für letzte Beratungsbesuche liegen für Zwei- wie Dreifachkombinationen üblicherweise Mitte November und werden über die Ausbilder kommuniziert.
Gemeinsame Besuche von Ausbildern und Schulleitern sind zur Sicherstellung unabhängiger Bewertungen nicht zulässig.
Nach dem Besuch erhält der Referendar vom Ausbilder ein Feedback in mündlicher und schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt und gegebenenfalls Zielvereinbarungen für die künftige Unterrichtsarbeit enthält.
Das am Seminar Karlsruhe eingesetzte Beratungsprotokoll listet Kriterien auf, die eine Auswahl relevanter Themenbereiche darstellen, von denen jeweils nur diejenigen angesprochen werden, die für die besuchte Stunde von Bedeutung sind.
Das Beratungsprotokoll nimmt auch Bezug auf Zielvereinbarungen von vorherigen Unterrichtsbesuchen. Das Protokoll verbleibt beim Ausbilder; eine Kopie davon wird dem Studienreferendar ausgehändigt.
Beratungsbesuch durch den Pädagogik-Ausbilder
Auf Wunsch besucht auch der Pädagogik-Ausbilder, der nicht primär zu fachlichen Fragen, sondern beispielsweise zur Lehrer-Schüler-Interaktion, zu den Bedingungen für effektives Lernen und zu erzieherischen Fragen beraten kann. Einer der beratenden Unterrichtsbesuche kann als Kombibesuch (Fachdidaktiker + Pädagoge) erfolgen. Verantwortlich für eine entsprechende Einladung ist der Referendar in Absprache mit den Ausbildern.
Doppelstunden
Die Unterrichtsberatung der Ausbilder (Unterrichtsbesuche, Stundennachbesprechungen) berücksichtigt die konkreten Bedingungen an der Ausbildungsschule und den sachlich-fachlichen Kontext, in dem der Referendar unterrichtet. In allen Fächern können die jeweiligen Inhalte und methodischen Vorhaben es nahelegen, auch in einer Doppelstunde und nicht nur in Einzelstunden einen Beratungsbesuch anzusetzen. Mindestens ein Beratungsbesuch sollte in einer Doppelstunde (wenn an der Ausbildungsschule Doppelstunden in diesem Fach vorgesehen sind!) und ein Besuch in einer Einzelstunde durchgeführt werden.