portfolio:pruefung:schulrecht:start
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- | ====Die Schulrechtsprüfung | + | ===== Die Schulrechtsprüfung |
- | Die Schulrechtsprüfung dauert etwa 20 Minuten | + | * Die Schulrechtsprüfung |
+ | * Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten. | ||
+ | * Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. | ||
+ | * Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem [[portfolio: | ||
+ | * Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend" | ||
+ | \\ | ||
+ | ====Unterrichtsbefreiung==== | ||
+ | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen ([[portfolio: | ||
+ | \\ | ||
+ | ====Wiederholung==== | ||
+ | "Bei Nichtbestehen soll die Prüfung noch während des | ||
+ | laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden." | ||
+ | Der Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung in Schulrecht wird vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegt und liegt in der Regel im Dezember. | ||
- | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen.\\ | ||
- | Bei Nichtbestehen der Prüfung in Schulrecht, muss diese nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen.\\ | ||
- | ===Unterrichtsbefreiung=== | ||
- | Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen. | ||
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- | ===Wiederholung=== | ||
- | Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, muss sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen. | ||
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