portfolio:pruefung:schulrecht:start
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Die Schulrechtsprüfung
- Die Schulrechtsprüfung findet entsprechend dem vom Landeslehrerprüfungsamt festgelegten Prüfungszeitraum (Terminplan LLPA; siehe Aushang im Seminar und moodle Baustelle Link SFoRef) entweder am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts im Juli oder am Anfang des zweiten Ausbildungsabschnitts im September statt. Der entsprechende Prüfungsplan wird rechtzeitig bekannt gegeben (Baustelle Link zu moodle Aktuelles Termine …).
- Die Schulrechtsprüfung ist eine Einzelprüfungen und dauert etwa 20 Minuten.
- Die Prüfungskommission besteht aus dem Dozenten für Schulrecht und einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem.
- Die unmittelbar nach Abschluss mitgeteilte Note geht in die Berechnung der Leistungszahl mit dem Faktor 1/30 ein.
- Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens „ausreichend„ ist eine der Voraussetzungen für das Bestehen der Lehramtsprüfung.
Unterrichtsbefreiung
Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung besteht am Prüfungstag das Recht auf Befreiung von den Unterrichtsverpflichtungen.
Wiederholung
Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, muss sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn innerhalb des laufenden Referendariats wiederholen.
portfolio/pruefung/schulrecht/start.1445758205.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/25 07:30 von stober