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Umgang mit Doppelstunden in der Lehrprobenphase
Es ist häufig der Fall, dass die Klasse, in der der Referendar seine Prüfungslehrprobe ablegt, auch oder ausschließlich in Doppelstunden unterrichtet wird. Dann steht es dem Referendar frei, auf dem Hintergrund seines Unterrichtskonzepts in dieser Klasse selbst festzulegen, ob die Prüfungslehrprobe in einer Einzel- oder Doppelstunde stattfindet. (Regelung Sport s.u.). Entsprechend der APrOGymn ist eine Unterrichtssequenz von bis zu zwei Unterrichtsstunden möglich (§21). In dieser Entscheidungsfreiheit darf der Referendar nicht eingeschränkt werden. Seine Entscheidung macht er dadurch deutlich, dass er im Stoffverteilungsplan bei aufeinander folgenden Stunden entweder nur ein Thema ausweist. Dann will er die Stunden als Einheit unterrichten und sie werden als Einheit bewertet. Oder er legt getrennte Themen für die Stunden fest. Dann möchte er in der Prüfungslehrprobe eine Einzelstunde unterrichten. Diese Entscheidung muss unmissverständlich aus dem Themenverteilungsplan hervorgehen.
Für das Fach Sport gilt:
Aus organisatorischen Gründen können aus einer Doppelstunde im Fach Sport keine zwei gleichwertigen Einzelstunden konstruiert werden (Zeitverlust durch Ortswechsel, Umkleiden, Geräteauf- und -abbau etc.). Eine im Stundenplan der Schule ausgewiesene Doppelstunde im Fach Sport soll deshalb als Doppelstunde durchgeführt und bewertet werden.