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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:fachbezogene_regelungen

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-====== Fachbezogene Regelungen =====+===== Fachbezogene Regelungen =====
-\\+
  
-**GemeinschaftskundeWirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBSoder Wirtschaft**+**Profilfach InformatikMathematik, Physik (IMP)**\\  
 +Es ist nicht möglich, im Fach Mathematik des Profilfachs Informatik - Mathematik - Physik (IMP) unterrichtspraktische Prüfungen unter Berücksichtigung der [[portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:verteilung_der_lehrproben|Verteilung der Lehrproben]] und unten stehender fachspezifischen Regelungen abzulegen.
  
-In den Prüfungen (zwei unterrichtspraktische Prüfungen bzw. eine unterrichtspraktische Prüfung und die Dokumentation) in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaften/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen. +  * Im Falle von Physik ist zu beachten, dass die unterrichtspraktische Prüfung nur im Profilfach möglich ist, wenn die zweite unterrichtspraktische Prüfung des gleichen Faches nicht im entsprechenden Profilfach, sondern im regulären Physikunterricht abgelegt wird.  
 +  * Unterrichtspraktische Prüfungen im Fach Informatik und Medienbildung sind nicht möglich. 
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 + 
 +**Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBSoder Wirtschaft**\\ 
 +In den unterrichtspraktischen Prüfungen in den Fächern Gemeinschaftskunde, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) oder Wirtschaft müssen Absolventen des Studienfaches Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft eine der Prüfungen mit Schwerpunkt Politik und die andere mit Schwerpunkt Wirtschaft ablegen.
  
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