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* Für die Klasse 10 gilt, dass bei der Aufnahme des Lehrauftrages die Klasse aus mindestens zwölf Schülern besteht. | * Für die Klasse 10 gilt, dass bei der Aufnahme des Lehrauftrages die Klasse aus mindestens zwölf Schülern besteht. |
* Für Prüfungslehrproben im Kurssystem wird keine Mindestgröße eines Kurses festgelegt. | * Für Prüfungslehrproben im Kurssystem wird keine Mindestgröße eines Kurses festgelegt. |
* Bei einer tatsächlichen Schülerzahl, die kleiner ist als die geforderte Mindestgröße einer Klasse, entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, dann muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema anberaumt werden. Leihschüler aus anderen Klassen sind nicht zulässig. | * Bei einer tatsächlichen Schülerzahl, die kleiner ist als die geforderte Mindestgröße einer Klasse, entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, dann muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema anberaumt werden. Leihschüler aus anderen Klassen sind nicht zulässig. |
* Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Lehrproben des Studienreferendars in Klassen stattfinden, deren Schülerzahl an den genannten Untergrenzen liegen. | * Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Lehrproben des Studienreferendars in Klassen stattfinden, deren Schülerzahl an den genannten Untergrenzen liegen. |
* Für die Lehrproben im Fach Sport hat das Landeslehrerprüfungsamt folgenden Rahmen festgesetzt: Grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas mit den anwesenden Schülern sinnvoll durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema neu angesetzt werden. Sie muss in jedem Fall neu angesetzt werden, wenn weniger als zwölf Schüler aktiv mitwirken. Es ist darauf zu achten, dass nicht beide Lehrproben des Studienreferendars in Gruppen stattfinden, deren Schülerzahl an der genannten Untergrenze liegt. Eine Unterrichtsgruppe für die Lehrprobe zu teilen, ist nicht zulässig. Auch die Vergrößerung einer zu kleinen Gruppe durch Schüler anderer Gruppen ist nicht statthaft. In den Klassen 5, 6 und in der Kursstufe kann im Fach Sport koedukativ unterrichtet werden. | * Für die Lehrproben im Fach Sport hat das Landeslehrerprüfungsamt folgenden Rahmen festgesetzt: Grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas mit den anwesenden Schülern sinnvoll durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema neu angesetzt werden. Sie muss in jedem Fall neu angesetzt werden, wenn weniger als zwölf Schüler aktiv mitwirken. Es ist darauf zu achten, dass nicht beide Lehrproben des Studienreferendars in Gruppen stattfinden, deren Schülerzahl an der genannten Untergrenze liegt. Eine Unterrichtsgruppe für die Lehrprobe zu teilen, ist nicht zulässig. Auch die Vergrößerung einer zu kleinen Gruppe durch Schüler anderer Gruppen ist nicht statthaft. In den Klassen 5, 6 und in der Kursstufe kann im Fach Sport koedukativ unterrichtet werden. |