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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:gruppengroessen

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Mindestgruppengröße bei Lehrproben

Wenn die Mindestgruppengröße unterschritten wird (z.B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), ist zu prüfen, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung erforderlich macht. Dabei gilt z. B. eine Unterschreitung der Klassen- bzw. Gruppenmindestgröße um zwei Schüler als gerade noch hinnehmbar (ausgenommen Sport: Mindestzahl 12). Jedoch machen schon vor Beginn der Prüfungslehrprobenphase z.B. lediglich 9 Schüler in einer 10. Klasse (Sollstärke: 12) eine Abstimmung zwischen Schulleitung und Landeslehrerprüfungsamt erforderlich, damit eine andere größere Klasse zur Prüfung zugewiesen werden kann, die vorübergehend selbstständig unterrichtet wird. Die Schulleitung kann dem LLPA auch mitteilen, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine größere Klasse nicht zur Verfügung steht. Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch „Leihschüler” aus Parallelklassen nur für die Prüfungslehrprobe ist nicht zulässig!

Checkliste Mindestgruppengröße

Für Prüfungslehrproben in Klassen der Unter- und Mittelstufe muss die Mindestgröße einer Klasse bei Beginn des entsprechenden Lehrauftrages fünfzehn Schüler betragen. Das Landeslehrerprüfungsamt kann Ausnahmen gestatten. Für die Klasse 10 gilt, dass bei der Aufnahme des Lehrauftrages die Klasse aus mindestens zwölf Schülern besteht. Für Prüfungslehrproben im Kurssystem wird keine Mindestgröße eines Kurses festgelegt. Bei einer tatsächlichen Schülerzahl, die kleiner ist als die geforderte Mindestgröße einer Klasse, entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, dann muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema anberaumt werden. Leihschüler aus anderen Klassen sind nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Lehrproben des Studienreferendars in Klassen stattfinden, deren Schülerzahl an den genannten Untergrenzen liegen. Für die Lehrproben im Fach Sport hat das Landeslehrerprüfungsamt folgenden Rahmen festgesetzt: Grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Lehrprobe angesichts des vorgeschlagenen und festgelegten Themas mit den anwesenden Schülern sinnvoll durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Lehrprobe mit einem neuen Thema neu angesetzt werden. Sie muss in jedem Fall neu angesetzt werden, wenn weniger als zwölf Schüler aktiv mitwirken. Es ist darauf zu achten, dass nicht beide Lehrproben des Studienreferendars in Gruppen stattfinden, deren Schülerzahl an der genannten Untergrenze liegt. Eine Unterrichtsgruppe für die Lehrprobe zu teilen, ist nicht zulässig. Auch die Vergrößerung einer zu kleinen Gruppe durch Schüler anderer Gruppen ist nicht statthaft. In den Klassen 5, 6 und in der Kursstufe kann im Fach Sport koedukativ unterrichtet werden.

portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/gruppengroessen.1444851683.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/10/14 19:41 von reinmuth