portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:lp_klasse_lp
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- | * Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 ist bivalent und kann bei Bedarf sowohl der Unter- wie der Mittelstufe zugerechnet werden. Eine doppelte Nutzung der Klasse 7 als Unter- und Mittelstufe in unterrichtspraktischen Prüfungen (Fach A Klasse 7 Mittelstufe, | + | * Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen 5 und 6 als Unterstufe, 7-9 als Mittelstufe und 10-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 ist bivalent und kann bei Bedarf sowohl der Unter- wie der Mittelstufe zugerechnet werden. |
* Im neuen neunjährigen Gymnasium, an den G9-Modellschulen und an den Gemeinschaftsschulen bilden grundsätzlich die Klassen 5, 6 und 7 die Unterstufe, die Klassen 8, 9 und 10 die Mittelstufe und die Klassen 11, 12 und 13 die Oberstufe. | * Im neuen neunjährigen Gymnasium, an den G9-Modellschulen und an den Gemeinschaftsschulen bilden grundsätzlich die Klassen 5, 6 und 7 die Unterstufe, die Klassen 8, 9 und 10 die Mittelstufe und die Klassen 11, 12 und 13 die Oberstufe. |
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