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portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:themenverteilungsplan [2024/12/27 12:00] – schumacher | portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:themenverteilungsplan [2024/12/27 12:14] (aktuell) – schumacher |
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==== Stundenzahl im Lehrprobenzeitraum ==== | ==== Stundenzahl im Lehrprobenzeitraum ==== |
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In Absprache mit der Schulleitung muss die Zuordnung der Klassen zu den Lehrprobenzeiträumen so erfolgen, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum eingehalten werden kann (Stundenzahl siehe Tabelle unten). Bei der Planung muss auf eventuelle außerunterrichtliche Aktivitäten der Lehrprobenklasse (z.B. Sozialpraktikum, BOGY, Jahresausflug etc.) geachtet werden. Ist schon in der Planungsphase erkennbar, dass eine Klasse während des vorgesehenen Lehrprobenzeitraums nicht durchgehend anwesend ist, muss eine der anderen Lehrproben für diesen Zeitraum vorgesehen werden. <blockquote>„Die Teilnahme einer Referendarin an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen kann im Zeitraum der Prüfungen (inkl. evtl. Nachhol- bzw. Wiederholungsprüfungen) nicht genehmigt werden.“ (Hinweise LLPA, Stand Okt. 2024)</blockquote> | In Absprache mit der Schulleitung muss die Zuordnung der Klassen zu den Lehrprobenzeiträumen so erfolgen, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum eingehalten werden kann (Stundenzahl siehe Tabelle unten). Bei der Planung muss auf eventuelle außerunterrichtliche Aktivitäten der Lehrprobenklasse (z. B. Sozialpraktikum, BOGY, Jahresausflug etc.) geachtet werden. Ist schon in der Planungsphase erkennbar, dass eine Klasse während des vorgesehenen Lehrprobenzeitraums nicht durchgehend anwesend ist, muss eine der anderen Lehrproben für diesen Zeitraum vorgesehen werden. <blockquote>„Die Teilnahme einer Referendarin an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen kann im Zeitraum der Prüfungen (inkl. evtl. Nachhol- bzw. Wiederholungsprüfungen) nicht genehmigt werden.“ (Hinweise LLPA, Stand Okt. 2024)</blockquote> |
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Wenn trotz aller Vorausschau in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen eine oder mehrere Stunden nicht wie vorgesehen gehalten werden können, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum so erweitert werden, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum erreicht wird. In vorhersehbaren Fällen (noch vor Abgabe des Themenverteilungsplans) spricht der Referendar eine notwendige Anpassung des Themenverteilungsplans innerhalb des Lehrprobenzeitraums mit der Schulleitung ab. | Wenn trotz aller Vorausschau in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen eine oder mehrere Stunden ausfallen, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum in Abstimmung mit der zuständigen Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts so verlängert werden, dass im Prüfungszeitraum die im Stundenplan vorgesehene Stundenzahl erreicht wird. In vorhersehbaren Fällen (noch vor Abgabe des Themenverteilungsplans) spricht der Referendar eine notwendige Anpassung des Themenverteilungsplans innerhalb des Lehrprobenzeitraums mit der Schulleitung ab. |
In akuten Fällen (bereits nach der Abgabe des Themenverteilungsplans, vor oder während des Lehrprobenzeitraums) unterbreitet die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt einen schriftlich begründeten Änderungsvorschlag des Themenverteilungsplans. Das Landeslehrerprüfungsamt stellt entsprechende Änderungsbescheide den an der Prüfung beteiligten Personen zu. | In akuten Fällen (bereits nach der Abgabe des Themenverteilungsplans, vor oder während des Lehrprobenzeitraums) unterbreitet die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt einen schriftlich begründeten Änderungsvorschlag des Themenverteilungsplans. Das Landeslehrerprüfungsamt stellt entsprechende Änderungsbescheide den an der Prüfung beteiligten Personen zu. |
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| Dreistündige Basisfächer werden bei Umsetzung des Doppelstundenmodells häufig wöchentlich wechselnd zwei- oder vierstündig unterrichtet, so dass in einem Lehrprobenzeitraum entsprechend dem Rhythmus acht oder zehn Stunden als besuchbar ausgewiesen werden müssen. Gleiches gilt z. B. entsprechend bei fünfstündigen Leistungsfächern. Auch im Lehrprobenzeitraum gilt der übliche Stundenplan. |
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=== Auszuweisende Unterrichtsstunden im dreiwöchigen Lehrprobenzeitraum === | === Auszuweisende Unterrichtsstunden im dreiwöchigen Lehrprobenzeitraum === |