portfolio:pruefung:unterrichtspraxis:themenverteilungsplan
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- | In Absprache mit der Schulleitung muss die Zuordnung der Klassen zu den Lehrprobenzeiträumen so erfolgen, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum eingehalten werden kann (Stundenzahl siehe Tabelle unten). Bei der Planung muss auf eventuelle außerunterrichtliche Aktivitäten der Lehrprobenklasse (z.B. Sozialpraktikum, | + | In Absprache mit der Schulleitung muss die Zuordnung der Klassen zu den Lehrprobenzeiträumen so erfolgen, dass die laut Stundentafel vorgesehene Wochenstundenzahl im Lehrprobenzeitraum eingehalten werden kann (Stundenzahl siehe Tabelle unten). Bei der Planung muss auf eventuelle außerunterrichtliche Aktivitäten der Lehrprobenklasse (z. B. Sozialpraktikum, |
- | Wenn trotz aller Vorausschau in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen | + | Wenn trotz aller Vorausschau in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen eine oder mehrere Stunden ausfallen, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum in Abstimmung mit der zuständigen Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts so verlängert werden, dass im Prüfungszeitraum die im Stundenplan vorgesehene Stundenzahl erreicht wird. In vorhersehbaren Fällen (noch vor Abgabe des Themenverteilungsplans) spricht der Referendar eine notwendige Anpassung des Themenverteilungsplans innerhalb des Lehrprobenzeitraums mit der Schulleitung ab. |
In akuten Fällen (bereits nach der Abgabe des Themenverteilungsplans, | In akuten Fällen (bereits nach der Abgabe des Themenverteilungsplans, | ||
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+ | Dreistündige Basisfächer werden bei Umsetzung des Doppelstundenmodells häufig wöchentlich wechselnd zwei- oder vierstündig unterrichtet, | ||
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=== Auszuweisende Unterrichtsstunden im dreiwöchigen Lehrprobenzeitraum === | === Auszuweisende Unterrichtsstunden im dreiwöchigen Lehrprobenzeitraum === |
portfolio/pruefung/unterrichtspraxis/themenverteilungsplan.1735301225.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/27 12:07 von schumacher