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Verteilung der Lehrproben bei Pflichtkombinationen
Fall A: Zwei Hauptfächer
In jedem der beiden Fächer ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe (ab Klasse 10) abzulegen. In dem Fach, in dem die Dokumentation nicht geschrieben wurde, ist eine weitere Lehrprobe auf der Unter- oder Mittelstufe abzulegen.
Fall B: Ein Hauptfach und ein Beifach
Im Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl des Faches für die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden die beiden weiteren Lehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt, davon eine im Hauptfach (somit also auch bei Dokumentation im Hauptfach zwei Lehrproben im Hauptfach!).
Fall C: Drei Hauptfächer
Bei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe erforderlich. Eine vierte Lehrprobe ist auf der Unter- oder Mittelstufe in einem der Fächer abzulegen, in dem die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht geschrieben wird.
Fall D: Zwei Hauptfächer und ein Beifach
In diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach eine Lehrprobe auf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich. Eine vierte Lehrprobe erfolgt auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfach, in dem ggf. die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht geschrieben wird.
Übersicht (notwendige Kombinationen)
Fall | Fächer (1) | Dokumentation | 1. Lehrprobe | 2. Lehrprobe | Prüfer (2) |
---|---|---|---|---|---|
A | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
B1 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2.Beifach | Unter- oder Mittelstufe | Ausbilder | |||
B2 | 1.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
2.Beifach | x | Unter- oder Mittelstufe | Ausbilder | ||
C | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
3.Hauptfach | Oberstufe | - | Ausbilder | ||
D1 | 1.Hauptfach | x | Oberstufe | - | Ausbilder |
2.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | ||
3.Beifach | Unter- oder Mittelstufe | - | Ausbilder | ||
D2 | 1.Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
2.Hauptfach | Oberstufe | Ausbilder | |||
3.Beifach | x | Unter- oder Mittelstufe | - | Ausbilder |
Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Im Fall C und im Fall D2 gilt: Der Referendar meldet das Fach, in dem er zwei Lehrproben ablegen will, zusammen mit dem Thema seiner Dokumentation auf dem Formular „Dokumentation einer Unterrichtseinheit“ an die Seminarleitung.