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Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern
Fall A: Zwei Hauptfächer
Bei einer Zwei-Fächer-Hauptfachkombination finden in jedem Fach zwei Lehrproben, jeweils eine davon in der Oberstufe, statt. Die beiden weiteren Lehrproben werden in verschiedenen Fächern, eine in der Unterstufe, die andere in der Mittelstufe, absolviert.
- A1: In beiden Hauptfächern bzw. in einem der beiden Hauptfächer sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich.
- A2: In beiden Hauptfächern sind fachbedingt Prüfungen in der Unterstufe nicht möglich.
Fall B: Ein Hauptfach und ein Fach mit Beifachanforderung (Beifach)
Im Hauptfach ist eine unterrichtspraktische Prüfung in der Oberstufe verbindlich, die zweite erfolgt in der Unter- oder Mittelstufe. Im Beifach findet je eine unterrichtspraktische Prüfung in der Unter- und Mittelstufe statt. Sollte die Prüfung im Beifach fachbedingt in der Unterstufe nicht möglich sein, sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
- B1: Im Hauptfach und im Beifach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich.
- B2: Im Hauptfach sind Prüfungen in der Unter- und Mittelstufe möglich. Im Beifach sind fachbedingt Prüfungen in der Unterstufe nicht möglich. Im Hauptfach muss die zweite Prüfung in der Unterstufe erfolgen. Im Beifach sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
- B3: Im Hauptfach und im Beifach sind Prüfungen in der Unterstufe nicht möglich. Im Hauptfach erfolgt die zweite Prüfung in der Mittelstufe. Im Beifach sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen.
Übersicht (2 Pflichtfächer)
Fall | Fächer (1) | 1. Lehrprobe | 2. Lehrprobe | Prüfer (2) |
---|---|---|---|---|
A1 | 1. Hauptfach | Oberstufe | Unterstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
A2 | 1. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
2. Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
B1 | Hauptfach | Oberstufe | Unter- oder Mittelstufe (3) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Unterstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
B2 | Hauptfach | Oberstufe | Unterstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe (4) | Mittelstufe (4) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer | |
B3 | Hauptfach | Oberstufe | Mittelstufe | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Beifach | Mittelstufe (4) | Mittelstufe (4) | 1 mal prüft der Ausbilder, 1 mal der Fremdprüfer |
Hinweise:
(1) Die Begriffe „Haupt- und Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischen Kern- und Nebenfächer.
Fach mit Hauptfachanforderung = Lehrbefähigung für Klasse 5 bis einschließlich Jahrgangsstufen; Fach mit Beifachanforderung = Lehrbefähigung für Klassen 5 - 9 (G8) bzw. 5 - 10 (G9)
(2) Die Zuweisung der Fremdprüfung erfolgt durch die Seminarleitung; in der Regel findet die Fremdprüfung in der Unter- bzw. Mittelstufe statt.
(3) Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Unter- oder Mittelstufe abgelegt wird, trifft der Referendar.
(4) Es sind zwei unterschiedliche Klassenstufen zu wählen, da zwei unterschiedliche Schulstufen nicht möglich sind.