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Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Gymnasien)

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 | **1 Lehrprobe (UPP)** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO) \\ **oder** \\ Nach Beratung durch die Seminarleitung und Einhaltung der unten stehenden Kriterien kann auf [[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+fuer+Studienreferendarinnen_Studienreferendare+_Gym_| Antrag ]] eine Wiederholung im laufenden Vorbereitungsdienst gestattet werden (§ 10 (8) Satz 3 GymPO): \\ - Kein Vorliegen einer Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnitts (§ 10 (8) Satz 6 GymPO) \\ - Note der Lehrprobe nicht schlechter als 5,0 \\ - Notendurchschnitt aller Prüfungsleistungen nach § 24 (2) GymPO inklusive der Note der nicht bestandenen Lehrprobe muss 2,5 oder besser betragen | Beratung und mindestens ein beratender Besuch durch Ausbilder; Beratung durch Schulleiter, ggf. auch durch Mentor| | **1 Lehrprobe (UPP)** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO) \\ **oder** \\ Nach Beratung durch die Seminarleitung und Einhaltung der unten stehenden Kriterien kann auf [[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+fuer+Studienreferendarinnen_Studienreferendare+_Gym_| Antrag ]] eine Wiederholung im laufenden Vorbereitungsdienst gestattet werden (§ 10 (8) Satz 3 GymPO): \\ - Kein Vorliegen einer Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnitts (§ 10 (8) Satz 6 GymPO) \\ - Note der Lehrprobe nicht schlechter als 5,0 \\ - Notendurchschnitt aller Prüfungsleistungen nach § 24 (2) GymPO inklusive der Note der nicht bestandenen Lehrprobe muss 2,5 oder besser betragen | Beratung und mindestens ein beratender Besuch durch Ausbilder; Beratung durch Schulleiter, ggf. auch durch Mentor|
 | **mehr als 1 Lehrprobe** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO) | Beratung und mindestens ein beratender Besuch pro wiederholtem Fach durch Ausbilder; Beratung durch Schulleiter, ggf. auch durch Mentor | | **mehr als 1 Lehrprobe** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO) | Beratung und mindestens ein beratender Besuch pro wiederholtem Fach durch Ausbilder; Beratung durch Schulleiter, ggf. auch durch Mentor |
-| **1-3 Kolloquien** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Nach Beratung durch die Seminarleitung Wiederholung auf [[https://llpa.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+fuer+Studienreferendarinnen_Studienreferendare+_Gym_| Antrag ]] im laufenden Vorbereitungsdienst (§ 10 (8) Satz 4 GymPO), wenn keine Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnittes vorliegt (§ 10 (8) Satz 6 GymPO) \\ **oder** \\ Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO), i.d.R. bis 30. September | Beratung durch Ausbilder |+| **1-3 Kolloquien** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Nach Beratung durch die Seminarleitung Wiederholung auf Antrag im laufenden Vorbereitungsdienst (§ 10 (8) Satz 4 GymPO), wenn keine Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnittes vorliegt (§ 10 (8) Satz 6 GymPO) \\ **oder** \\ Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO), i.d.R. bis 30. September | Beratung durch Ausbilder |
 | **1 oder mehr Lehrproben (UPP) und 1-3 Kolloquien** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO) | Beratung und mindestens ein beratender Besuch pro wiederholtem Fach durch Ausbilder; Beratung durch Schulleiter, ggf. auch durch Mentor | | **1 oder mehr Lehrproben (UPP) und 1-3 Kolloquien** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um höchstens ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO) | Beratung und mindestens ein beratender Besuch pro wiederholtem Fach durch Ausbilder; Beratung durch Schulleiter, ggf. auch durch Mentor |
 | **Schulleiterbeurteilung** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO). Nach § 27 (2) GymPO gilt: \\ - Alle Lehrproben müssen erneut abgelegt werden, dies gilt jeweils als Wiederholung, das heißt bei Nichtbestehen besteht kein Anspruch auf eine weitere Wiederholung. \\ - Andere bestandene Prüfungsteile bleiben gültig. \\ - Neue Schulleiterbeurteilung über den Zeitraum der Verlängerung. | Begleitung durch die Schule und evtl. Ausbilder, Besuch durch Schulleiter | | **Schulleiterbeurteilung** \\ (ggf. zusätzlich zu einer zu wiederholenden Schulrechtsprüfung) | Auf Vorschlag des LLPAs Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um ein halbes Jahr (§ 10 (8) Satz 1 GymPO). Nach § 27 (2) GymPO gilt: \\ - Alle Lehrproben müssen erneut abgelegt werden, dies gilt jeweils als Wiederholung, das heißt bei Nichtbestehen besteht kein Anspruch auf eine weitere Wiederholung. \\ - Andere bestandene Prüfungsteile bleiben gültig. \\ - Neue Schulleiterbeurteilung über den Zeitraum der Verlängerung. | Begleitung durch die Schule und evtl. Ausbilder, Besuch durch Schulleiter |
  
portfolio/pruefung/wiederholung_pruefungsleistungen/start.txt · Zuletzt geändert: 2026/05/07 15:36 von schumacher